Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen | Irreführende Werbung: Sternenähnliche Symbole auf Internetseite eines Hotels
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Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Wirtschaftsrecht 14.03.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
darf eine Sparkasse ihre weiblichen und männlichen Kunden allein mit der grammatisch männlichen Personenbezeichnung "Kontoinhaber" anreden? Oder erfährt frau durch die Verwendung generisch maskuliner Personenbezeichnungen eine Benachteiligung in Sachen Gleichbehandlung?

Nach einem aktuellen Urteil des BGH kann eine solche sprachlich männliche Bezeichnung auch gegenüber Personen verwendet werden, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist. In der Verwendung des Wortes "Kontoinhaber" komme, so der BGH, keine Geringschätzung gegenüber nicht männlichen Personen zum Ausdruck.

Es grüßt Sie herzlich



Mischa Peters
Online-Redaktion
 
 
PS: Außerdem in diesem Newsletter - ein Urteil des EuGH zu Entschädigungszahlungen für Flugverspätungen, eine EuG-Entscheidung zur Anmeldung einer Bildmarke mit Währungssymbolen und ein Urteil des OLG Celle zu einer irreführenden Werbung durch sternenähnliche Symbole auf der Internetseite eines Hotels.
Verlagsangebot
Kölner Tage IT-Recht 15.-16.03.2018. Jetzt informieren und anmelden.
MELDUNGEN
Die Fluggesellschaft der ersten von zwei Teilstrecken einer Flugreise kann vor den Gerichten am Endziel verklagt werden
Zurückweisung der Anmeldung einer Bildmarke mit den Währungssymbolen als Unionsmarke aufgehoben
Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen
Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens
Nutzung eines Mietwagens nach einem Verkehrsunfall ist nicht immer erforderlich
Irreführende Werbung: Sternenähnliche Symbole auf Internetseite eines Hotels
 

 
AUS DEN HEFTEN
DSGVO und Recht am Bildnis (IPRB 2018, 68)
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MELDUNGEN
 
EuGH 7.3.2018, C-274/16 u.a.
 
Die Fluggesellschaft der ersten von zwei Teilstrecken einer Flugreise kann vor den Gerichten am Endziel verklagt werden

Die Fluggesellschaft, die in einem Mitgliedstaat nur den ersten Flug einer Flugreise durchgeführt hat, kann vor den Gerichten am Endziel in einem anderen Mitgliedstaat auf Verspätungsentschädigung verklagt werden, wenn die verschiedenen Flüge Gegenstand einer einheitlichen Buchung für die gesamte Reise waren und die Verspätung bei Ankunft am Endziel auf eine Störung während des ersten Flugs basiert.

 
[EuGH PM Nr. 28/2018 vom 7.3.2018]


 
 
EuG 8.3.2018, T-665/16
 
Zurückweisung der Anmeldung einer Bildmarke mit den Währungssymbolen als Unionsmarke aufgehoben

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) muss die Ablehnung einer Eintragung grundsätzlich für jede der betroffenen Waren und Dienstleistungen begründen. Die Zuordnung der fraglichen Waren und Dienstleistungen zu einer oder zu mehreren Gruppen oder Kategorien hat insbesondere auf der Grundlage der Eigenschaften zu erfolgen, die ihnen gemeinsam sind.

 
[EuG Pressemitteilung Nr. 29 vom 8.3.2018]


 
 
BGH 13.3.2018, VI ZR 143/17
 
Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen

Eine Bankkundin erfährt allein durch die Verwendung generisch maskuliner Personenbezeichnungen keine Benachteiligung i.S.v. § 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Der Bedeutungsgehalt grammatisch männlicher Personenbezeichnungen kann nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis Personen umfassen, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist ("generisches Maskulinum").

 
[BGH PM Nr. 48 vom 13.3.2018]


 
 
BGH 14.2.2018, X ZR 110/17
 
Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens

Der Widerspruch einer Partei kann nur dann dazu führen, dass der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens darzulegen hat, wenn die widersprechende Partei ein eigenes Interesse aufzeigt, das der Einsichtnahme entgegenstehen kann. Das Interesse eines Privatgutachters daran, dass sein Name und der Umstand, dass er im Auftrag einer bestimmten Partei tätig geworden ist, nicht bekannt werden, hat in der Regel hinter dem in § 98 Abs. 3 und § 31 PatG grundsätzlich für jedermann vorgesehenen Recht auf Akteneinsicht zurückzutreten.

 
[BGH online]


 
 
OLG Hamm 23.1.2018, 7 U 46/17
 
Nutzung eines Mietwagens nach einem Verkehrsunfall ist nicht immer erforderlich

Bei einer geringen Fahrleistung kann das Anmieten eines Ersatzwagens nach einem Verkehrsunfall nicht erforderlich sein. Dem Geschädigten steht dann nur eine Nutzungsausfallentschädigung zu.

 
[OLG Hamm Pressemitteilung vom 5.3.2018]


 
 
OLG Celle 30.1.2018, 13 U 106/17
 
Irreführende Werbung: Sternenähnliche Symbole auf Internetseite eines Hotels

Bei einer Internetwerbung für einen Hotelbetrieb mit reihenförmig angeordneten, sternenähnlichen Symbolen zwischen dem Namen des Hotels und dem Familiennamen geht der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher von einer Hotelklassifizierung, d.h. einer Einordnung des Hotels in eine bestimmte Komfort- und Qualitätskategorie durch einen neutralen Dritten mit entsprechender Kompetenz nach objektiven Prüfkriterien, aus.

 
[Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz]


 
AUS DEN HEFTEN
 
 
DSGVO und Recht am Bildnis (IPRB 2018, 68)


von Robert Golz, LL.M. und Patrick Gössling

Abbildungen von erkennbaren Personen fallen sowohl unter das Datenschutz- als auch das Kunsturhebergesetz. Dies war auch nach altem Recht schon der Fall. Mit Inkrafttreten der DSGVO am 25.5.2018 wird der eigentlich schon beigelegte Streit über das Verhältnis der Vorschriften nun neu entfacht. An einigen Stellen brennt es lichterloh. Die praktischen Konsequenzen sind groß und kaum abschätzbar. Die Lösung muss das Alte sein.

 
 

 
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Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
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