Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Wirtschaftsrecht
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  Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Wirtschaftsrecht 26.10.2016  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

der BGH hat gestern entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein pauschales "Mindestentgelt" für geduldete Überziehungen (§ 505 BGB) zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind. Die jeweiligen Bestimmungen unterliegen demnach als AGB der gerichtlichen Inhaltskontrolle und halten dieser nicht stand.

Der Betreiber einer Website kann einem aktuellen EuGH-Urteil zufolge ein berechtigtes Interesse daran haben, bestimmte personenbezogene Daten der Nutzer zu speichern, um sich gegen Cyberattacken zu verteidigen.

Außerdem: weitere BGH-Entscheidungen zum Wettbewerbsrecht (Irreführung des Versicherungsnehmers), zum Urheberrecht (Gemeinsame Vergütungsregeln) und zum Patentrecht (Austauschbares Verschleißteil).

Viel Nutzen bei der Lektüre wünscht Ihnen
Mischa Peters
Online-Redaktion

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Meldungen:

Einordnung einer dynamischen Internetprotokoll-Adresse eines Internetnutzers als personenbezogenes Datum
 
Kein pauschales Mindestentgelt für geduldete Überziehungen
 
Austauschbares Verschleißteil - Wann kann die Verletzung des Streitpatents verneint werden?
 
Versicherungsvertrag: Kann allein die Benennung eines Ansprechpartners eine Irreführung beim Versicherungsnehmer auslösen?
 
Gemeinsame Vergütungsregeln: Zur Auslegung des Erfordernisses der Repräsentativität in § 36 Abs. 2 UrhG
 
Zur Schätzung des durch Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren eingetretenen Wertverlusts an Aussonderungsgut
 
 


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EuGH 20.10.2016, C-582/14

Einordnung einer dynamischen Internetprotokoll-Adresse eines Internetnutzers als personenbezogenes Datum

Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben, bestimmte personenbezogene Daten der Nutzer zu speichern, um sich gegen Cyberattacken zu verteidigen. Die dynamische Internetprotokoll-Adresse eines Nutzers stellt für den Betreiber der Website ein personenbezogenes Datum dar, wenn er über rechtliche Mittel verfügt, die es ihm erlauben, den betreffenden Nutzer anhand der Zusatzinformationen, über die dessen Internetzugangsanbieter verfügt, bestimmen zu lassen.
[EuGH PM Nr. 112 vom 19.10.2016]


BGH 25.10.2016, XI ZR 9/15 u.a.

Kein pauschales Mindestentgelt für geduldete Überziehungen

Vorformulierte Bestimmungen über ein pauschales "Mindestentgelt" für geduldete Überziehungen (§ 505 BGB) zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher sind unwirksam. Derartige Klauseln weichen von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab, denn der Preis für eine geduldete Überziehung, bei der es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt, ist dem gesetzlichen Leitbild des § 488 Abs. 1 S. 2 BGB folgend ein Zins und damit allein eine laufzeitabhängige Vergütung der Kapitalüberlassung, in die der Aufwand für die Bearbeitung einzupreisen ist.
[BGH PM Nr. 188 vom 20.10.2016]


BGH 23.8.2016, X ZR 76/14

Austauschbares Verschleißteil - Wann kann die Verletzung des Streitpatents verneint werden?

Die Orientierung der Überlegungen des Fachmanns, mit denen er ein im Sinn des Merkmals der Erfindung gleichwirkendes Austauschmittel als gleichwirkend auffinden kann, am Patentanspruch und damit die Verletzung des Patents (hier: Austauschbares Verschleißteil) mit äquivalenten Mitteln kann regelmäßig nicht mit der Begründung verneint werden, der Patentinhaber habe sich mit der konkreten Formulierung des Merkmals auf eine dessen Wortsinn entsprechende Ausgestaltung festgelegt. Dies findet in der BGH-Rechtsprechung keine Grundlage und ist auch sachlich nicht zu rechtfertigen.
[BGH online]


BGH 21.4.2016, I ZR 151/15

Versicherungsvertrag: Kann allein die Benennung eines Ansprechpartners eine Irreführung beim Versicherungsnehmer auslösen?

Allein die unter den Rubriken "Es betreut Sie:" oder "Ihr persönlicher Ansprechpartner" erfolgte Angabe des Namens und der Kontaktdaten eines für den Außendienst des Versicherers tätigen Mitarbeiters in einem Schreiben, das an den Versicherungsnehmer über den Versicherungsmakler des Versicherungsnehmers übersandt wird, führt nicht zu der Irreführung, der genannte Mitarbeiter sei als alleiniger Ansprechpartner anstelle des Versicherungsmaklers oder als gleichwertiger Ansprechpartner neben diesem für die Betreuung des Versicherungsnehmers zuständig.
[BGH online]


BGH 15.9.2016, I ZR 20/15

Gemeinsame Vergütungsregeln: Zur Auslegung des Erfordernisses der Repräsentativität in § 36 Abs. 2 UrhG

Das Erfordernis der Repräsentativität ist im Hinblick auf den Sinn und Zweck des § 36 Abs. 2 UrhG auszulegen. Das Merkmal soll mit Blick auf die weitreichende Vermutung der Angemessenheit im Sinne von § 32 Abs. 2 S. 1 UrhG sicherstellen, dass mit der Aufstellung von gemeinsamen Vergütungsregeln kein Missbrauch betrieben wird, sondern diese nur von Vereinigungen vereinbart werden, welche die Gewähr für eine sachorientierte und interessengerechte Festlegung von angemessenen Regeln bieten.
[BGH online]


BGH 8.9.2016, IX ZR 52/15

Zur Schätzung des durch Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren eingetretenen Wertverlusts an Aussonderungsgut

Der durch die Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren eingetretene Wertverlust an Aussonderungsgut (hier: Lkw) kann anhand der Kauf- und Rückkaufpreise und der nach der durchschnittlichen Laufleistung ermittelten Gesamtlebensdauer geschätzt werden.
[BGH online]



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