Kostenloses Abendgespräch zum Thema "Sozialauswahl" - Sichern Sie sich jetzt einen Teilnahmeplatz!  -  KapMuG: Kein Prospektfehler beim zweiten Börsengang der Deutschen Telekom AG
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  Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Wirtschaftsrecht 08.02.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

der BGH hat aktuell über Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz im Telekom-Verfahren betreffend den "zweiten Börsengang" entschieden. Dabei stellten die Karlsruher Richter für alle Ausgangsverfahren bindend fest, dass aus den gerügten Unvollständigkeiten und Unrichtigkeiten weder Prospekthaftungsansprüche noch deliktische Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können.

Der I. Zivilsenat des BGH hat in einem wettbewerbsrechtlichen Urteil entschieden, dass Verbraucher im Internet über die Energieeffizienz von Haushaltselektrogeräten informiert werden müssen. Außerdem in diesem Newsletter: eine Meldung zu den jüngst in Kraft getretenen neuen Informationspflichten für Unternehmen im Bereich der Verbraucherschlichtung.

Mit freundlichen Grüßen
Mischa Peters
Online-Redaktion

PS: Sie sind herzlich eingeladen, an einem kostenlosen Abendgespräch der Sack Mediengruppe zum Thema "Sozialauswahl" teilzunehmen! Am 22.2.2017 in Köln und am 1.3.2017 in Bielefeld.

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Meldungen:

KapMuG: Kein Prospektfehler beim zweiten Börsengang der Deutschen Telekom AG
 
Verbraucher müssen im Internet über die Energieeffizienz von Haushaltselektrogeräten informiert werden
 
Keine Erschöpfung durch Herunterladen einer Testversion
 
Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Fondsbeteiligungen anbietenden Unternehmen und einem sich kritisch hierzu äußernden Rechtsanwalt
 
Erfüllung durch PayPal-Gutschrift?
 
Verbraucherschlichtung - Neue Informationspflichten in Kraft getreten
 
 


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BGH 22.11.2017, XI ZB 9/13

KapMuG: Kein Prospektfehler beim zweiten Börsengang der Deutschen Telekom AG

Der Prospektfehler, den der XI. Zivilsenat in dem anlässlich des "dritten Börsengangs" der Deutschen Telekom AG im Jahr 2000 herausgegebenen Verkaufsprospekt festgestellt hatte, betraf einen zeitlich nachfolgenden Geschäftsvorfall, der im Prospekt zum "zweiten Börsengang" noch keine Rolle spielte. Damit steht bindend fest, dass aus den betreffend den Prospekt des "zweiten Börsengangs" gerügten Unvollständigkeiten und Unrichtigkeiten keine Prospekthaftungsansprüche gem. §§ 45 ff. BörsG a.F. i.V.m. § 13 VerkProspG a.F. und keine deliktischen Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können.
[BGH PM Nr. 14 vom 1.2.2017]


BGH 15.12.2016, I ZR 221/15

Verbraucher müssen im Internet über die Energieeffizienz von Haushaltselektrogeräten informiert werden

Die Bestimmungen der Art. 4b der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 1059/2010, 1060/2010 und 1061/2010 und des Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2002/40/EG sowie - nunmehr - des Art. 4 Nr. 1b i.V.m. Anhang VII der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 65/2014 stellen dem Schutz der Verbraucher dienende Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 3a UWG dar.
[BGH online]


OLG Frankfurt a.M. 22.12.2016, 11 U 108/13

Keine Erschöpfung durch Herunterladen einer Testversion

Das Bereitstellen einer Testversion eines Computerprogramms soll die Kaufmotivation der Nutzer fördern und enthält keine Zustimmung zur Vervielfältigung der Programmkopie seitens des Nutzers. Das Herunterladen einer Testversion führt nicht zur Erschöpfung des Verbreitungsrechts der zugrundeliegenden Programmkopie.
[Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank]


OLG Frankfurt a.M. 8.12.2016, 6 U 229/15

Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Fondsbeteiligungen anbietenden Unternehmen und einem sich kritisch hierzu äußernden Rechtsanwalt

Zwischen einem Unternehmen, das Fondsbeteiligungen anbietet, und einem Rechtsanwalt besteht auch dann kein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn der Rechtsanwalt sich auf seiner Internetseite kritisch über das Unternehmen äußert, um auf diese Weise dessen Kunden als Mandaten zu gewinnen. Die Beeinträchtigung von Absatzchancen des Unternehmens ist lediglich ein Reflex des Marktverhaltens des Rechtsanwalts und reicht für sich gesehen nicht aus, um ein konkretes Wettbewerbsverhältnis begründen zu können.
[Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank]


LG Saarbrücken 31.8.2016, 5 S 6/16

Erfüllung durch PayPal-Gutschrift?

Wenn der Käufer nach seinem Einkauf in einem Internetshop den Kaufpreis mit Zustimmung des Verkäufers über den Online-Zahlungsdienst PayPal an den Verkäufer zahlt, tritt mit der Gutschrift auf dem PayPal-Konto des Zahlungsempfängers auch dann Erfüllung ein, wenn PayPal nach einem erfolgreichen Käuferschutzverfahren das PayPal-Konto des Empfängers rückbelastet. Im Hinblick darauf, dass es sich bei dem PayPal Zahlverfahren um eine verbreitete Form der Forderungserfüllung in Internetkaufverträgen handelt, hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung.
[Rechtsprechungsdatenbank Saarland]


Verbraucherschlichtung - Neue Informationspflichten in Kraft getreten

Seit dem 1.2.2017 sind für Unternehmen im Bereich der Verbraucherschlichtung neue Informationspflichten in Kraft getreten. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verpflichtet diese, Verbraucherinnen und Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich darauf hinzuweisen, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
[BMJV]



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