Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Wirtschaftsrecht
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  Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Wirtschaftsrecht 09.03.2016  
 

  Sehr geehrter Herr Prof. Do,
der BGH hat gestern entschieden, dass die gegen Griechenland gerichteten Klagen von Gläubigern griechischer Staatsanleihen wegen der Umschuldung im Jahr 2012 in Deutschland unzulässig sind.

Außerdem möchten wie Sie auf ein aktuelles EuGH-Urteil hinweisen, wonach ehemals autorisierte Werkstätten von Daimler nicht für Anzeigen verantwortlich sind, die - trotz Löschungsbemühungen - weiterhin im Internet ihren Namen mit der Marke "Mercedes-Benz" in Verbindung bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Mischa Peters
Online-Redaktion

PS: Ab dem 1.4.2016 ist die Verwendung des neuen Gerichtsvollzieherauftragsformulars verbindlich. In der MDR - Zeitschrift für die Zivilrechtspraxis finden Sie in Heft 3 eine Anleitung mit zahlreichen Tipps für die Praxis (von Dipl. Rpfl. Uwe Salten). Das Heft gibt es zum kostenlosen Download hier.

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Meldungen:

Ehemalige Daimler-Werkstätten sind nicht für die Löschung aller auffindbaren Anzeigen im Internet mit Bezug zu Mercedes-Benz verantwortlich
 
Klagen von Gläubigern griechischer Staatsanleihen gegen Griechenland wegen Umschuldung im Jahr 2012 in Deutschland unzulässig
 
Keine Löschung einer Markeneintragung wegen bösgläubiger Anmeldung bei Beeinträchtigung eines nur regional geschützten Unternehmenskennzeichens
 
Dekorative Verwendung: Wann ist der Vorwurf einer böswilligen Anmeldung begründet?
 
Haftung der Bank bei Schließfacheinbruch
 
Neues Bauvertragsrecht
 
 


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EuGH 3.3.2016, C-179/15

Ehemalige Daimler-Werkstätten sind nicht für die Löschung aller auffindbaren Anzeigen im Internet mit Bezug zu Mercedes-Benz verantwortlich

Ehemals autorisierte Werkstätten von Daimler sind nicht für Anzeigen verantwortlich, die trotz ihrer Löschungsbemühungen weiterhin im Internet ihren Namen mit der Marke "Mercedes-Benz" in Verbindung bringen. Daimler kann von diesen Werkstätten nicht fordern, Maßnahmen zur Löschung solcher Anzeigen im Internet zu ergreifen, wenn diese nicht in Auftrag gegeben worden sind.
[EuGH PM Nr. 23 vom 3.3.2016]


BGH 8.3.2016, VI ZR 516/14

Klagen von Gläubigern griechischer Staatsanleihen gegen Griechenland wegen Umschuldung im Jahr 2012 in Deutschland unzulässig

Die von Gläubigern griechischer Staatsanleihen gegen Griechenland erhobenen Klagen wegen der Umschuldung im Jahr 2012 sind in Deutschland aufgrund des völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsatzes der Staatenimmunität (§ 20 Abs. 2 GVG, Art. 25 GG) unzulässig. Danach ist ein Staat nicht fremdstaatlicher nationaler Gerichtsbarkeit unterworfen, weil dies mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus folgenden Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht vereinbar wäre.
[BGH PM Nr. 51 vom 8.3.2016]


BGH 15.10.2015, I ZB 44/14

Keine Löschung einer Markeneintragung wegen bösgläubiger Anmeldung bei Beeinträchtigung eines nur regional geschützten Unternehmenskennzeichens

Die Löschung einer Markeneintragung wegen bösgläubiger Anmeldung (§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG) kann nicht wegen der Beeinträchtigung eines Unternehmenskennzeichens (§ 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG) verlangt werden, das keinen bundesweiten, sondern nur einen räumlich auf das lokale Tätigkeitsgebiet des Unternehmens beschränkten Schutzbereich aufweist. Der Umstand, dass derjenige, der einen rechtlich ungeschützten Besitzstand erworben hat, danach besser gegen Böswilligkeit geschützt sein kann als derjenige, der ein räumlich beschränktes Schutzrecht erworben hat, führt zu keiner abweichenden Beurteilung.
[BGH ONLINE]


BGH 15.10.2015, I ZB 69/14

Dekorative Verwendung: Wann ist der Vorwurf einer böswilligen Anmeldung begründet?

Allein der Umstand, dass eine Marke gegen rein dekorative Verwendungsformen ins Feld geführt wird, begründet nicht den Vorwurf einer böswilligen Anmeldung gem. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG. Vielmehr müssen weitere Anhaltspunkte für rechtsmissbräuchliches Verhalten hinzutreten.
[BGH ONLINE]


KG Berlin 2.3.2016, 26 U 18/15

Haftung der Bank bei Schließfacheinbruch

Ein Kunde, der ein Schließfach anmietet und dort in der Regel wertvolle Dinge aufbewahrt, erwartet, dass die Bank gewisse Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Tresore trifft. Die Bank ist dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet, wenn dieses Schließfach aufgebrochen wird und die Bank zuvor die ihr obliegenden Obhuts- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Kunden verletzt hat.
[KG Berlin PM Nr. 16 vom 4.3.2016]


Neues Bauvertragsrecht

Die Bundesregierung hat am 2.3.2016 den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen.
[BMJV]



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