Online-Verkauf von Bio-Produkten | Tapetenkartell: Hohe Geldbußen für Hersteller
Darstellungsprobleme? Zur Online-Ansicht.
  Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Wirtschaftsrecht 18.10.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

der EuGH hat in der zurückliegenden Woche entschieden, dass Händler, die Bioprodukte online vertreiben, ihre Waren kontrollieren und durch die zuständige Öko-Kontrollstelle zertifizieren lassen müssen. Die Anwendung der Kontroll- und Meldevorschriften auf den Versand-/Online-Einzelhandel ist auch ohne die für den Einzelhandel geltenden Ausnahmeregelungen gerechtfertigt.

Das OLG Düsseldorf hat die Hersteller des sog. "Tapetenkartells" zu Bußgeldern i.H.v. insgesamt mehr als 19 Mio. € verurteilt. Mit den erkannten Geldbußen ist das OLG über die vom Bundeskartellamt verhängten Geldbußen zum Teil deutlich hinausgegangen.

Lesen Sie zum Thema Kartellrecht auch den Aufsatz "Die sogenannte wirtschaftliche Einheit: Auslegungsfragen zur neu eingeführten akzessorischen Konzernhaftung im deutschen Kartellbußgeldrecht" von Thomas (AG 2017, 637) - frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Probeabonnements.

Mit den besten Empfehlungen
Mischa Peters
Online-Redaktion

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Meldungen:

Online-Verkauf von Bio-Produkten nur mit Zertifizierung
 
Verlust der Haftungsbeschränkung eines Frachtführers beim Gütertransport in der Binnenschifffahrt nach CMNI
 
Isolierte Pfändung der Rechte aus § 887 ZPO i.V.m. dem Anspruch des Handelsvertreters aus § 87c Abs. 2 HGB nichtig
 
Zur Fortdauer der Wirkungen der Verstrickung im Insolvenzverfahren
 
Zur Verjährung von Reisewertguthaben
 
Tapetenkartell: 19 Mio. € Bußgeld wegen Preisabsprachen
 
Aufnahmen vom Kölner Dom in sozialen Netzwerken zur Ankündigung einer politischen Kundgebung sind nicht zulässig
 
 
Aus den HeftenDie sogenannte wirtschaftliche Einheit: Auslegungsfragen zur neu eingeführten akzessorischen Konzernhaftung im deutschen Kartellbußgeldrecht (Thomas)
 


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EuGH 12.10.2017, C-289/16

Online-Verkauf von Bio-Produkten nur mit Zertifizierung

Art. 28 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28.6.2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 ist dahin auszulegen, dass Erzeugnisse nur dann i.S.d. Bestimmung "direkt" an den Endverbraucher oder ‑nutzer verkauft werden, wenn der Verkauf unter gleichzeitiger Anwesenheit des Unternehmers oder seines Verkaufspersonals und des Endverbrauchers erfolgt. Insofern darf der Online-Verkauf von Bio-Produkten nur mit Zertifizierung durch die zuständige Öko-Kontrollstelle erfolgen.
[EuGH online]

BGH 1.6.2017, I ZR 29/16

Verlust der Haftungsbeschränkung eines Frachtführers beim Gütertransport in der Binnenschifffahrt nach CMNI

Der Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung des Frachtführers nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 CMNI knüpft an eigenes qualifiziertes schuldhaftes Verhalten an; ein schuldhaftes Verhalten seiner Hilfspersonen wird ihm nicht zugerechnet. Der Absender kann vom Frachtführer den gem. Art. 20 Abs. 1 CMNI nach dem Gewicht der beschädigten Güter berechneten Betrag nur verlangen, wenn das Gewicht auch in der Frachturkunde steht; der Frachtführer ist nicht dazu verpflichtet das Gewicht einzutragen, wenn es ihm nicht schriftlich mitgeteilt worden ist oder den Absender auf eine solche Mitteilung hinzuweisen.
[BGH online]

BGH 19.9.2017, VII ZB 64/14

Isolierte Pfändung der Rechte aus § 887 ZPO i.V.m. dem Anspruch des Handelsvertreters aus § 87c Abs. 2 HGB nichtig

Die isolierte Pfändung der Rechte aus § 887 ZPO i.V.m. dem Anspruch des Handelsvertreters aus § 87c Abs. 2 HGB ist nichtig. Diese Rechte sind als unselbständige Nebenrechte untrennbar mit dem Provisionsanspruch verbunden und können nicht unabhängig von diesen geltend gemacht werden.
[BGH online]

BGH 21.9.2017, IX ZR 40/17

Zur Fortdauer der Wirkungen der Verstrickung im Insolvenzverfahren

Eine durch Zwangsvollstreckung im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag erlangte Sicherung führt zur öffentlich-rechtlichen Verstrickung des Vermögensgegenstandes. Verstrickung tritt auch ein bei einer während der Dauer des Insolvenzverfahrens durchgeführten Zwangsvollstreckung. Die Wirkungen der Verstrickung dauern im Insolvenzverfahren fort, bis sie auf einem dafür vorgesehenen Weg beseitigt worden sind.
[BGH online]

BGH 4.5.2017, I ZR 113/16

Zur Verjährung von Reisewertguthaben

Spart ein Kunde durch regelmäßige Zahlungen ein Reisewertguthaben an und kann er die erworbenen Reisewerte bei der späteren Buchung von Reiseleistungen dazu einsetzen, sich in einem dem Wert der Reisewerte entsprechenden Umfang von der Verpflichtung zur Zahlung des Reiseentgelts zu entlasten, handelt es sich bei dem Anspruch auf Einlösung von Reisewerten um einen aufschiebend bedingten Anspruch, der erst mit Eintritt der Bedingung - dem auf eine konkrete Reise bezogenen Einlösungsbegehren - entsteht. Die Verjährung für diesen Anspruch beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem er entstanden ist.
[BGH online]

OLG Düsseldorf 21.7.2017, I-9 U 35/17

Tapetenkartell: 19 Mio. € Bußgeld wegen Preisabsprachen

Das OLG Düsseldorf hat die Tapetenhersteller des sog. Tapetenkartells zu Bußgeldern i.H.v. insgesamt mehr als 19 Mio. € verurteilt. Das OLG ist zu der Überzeugung gelangt, dass sich die genannten Tapetenhersteller im Jahr 2005 auf Vorstandssitzungen des VDT darauf verständigten, eine Preiserhöhung für Tapeten in Deutschland in der Größenordnung von 5 bis 6 % durchzuführen.
[OLG Düsseldorf PM Nr. 32 vom 12.10.2017]

LG Köln 20.9.2017, 28 O 23/17

Aufnahmen vom Kölner Dom in sozialen Netzwerken zur Ankündigung einer politischen Kundgebung sind nicht zulässig

Das Verbreiten von Fotos und Videos in und um den Dom in sozialen Netzwerken zur Ankündigung einer politischen Kundgebung im Zusammenhang mit den Vorfällen der Silvesternacht 2015/2016 ist unzulässig. Die Hausordnung erlaubt zwar Aufnahmen zu privaten, nicht jedoch zu kommerziellen oder politischen Zwecken.
[LG Köln Pressemitteilung vom 29.9.2017]


Aus den HeftenDie sogenannte wirtschaftliche Einheit: Auslegungsfragen zur neu eingeführten akzessorischen Konzernhaftung im deutschen Kartellbußgeldrecht (Thomas, AG 2017, 637)

Mit der 9. GWB-Novelle, die am 9.6.2017 in Kraft getreten ist, hat sich der deutsche Gesetzgeber dazu entschieden, für den Bereich des Kartellbußgeldrechts in § 81 Abs. 3a GWB das gesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip aufzuheben, um eine schuldunabhängige akzessorische Bebußung von Muttergesellschaften zu ermöglichen. Vorbild war eine entsprechende Praxis der EU-Kommission.
 



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