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| | beim Einkauf im Internet wird häufig auf das Bezahlsystem PayPal zurückgegriffen. Vorteil für den Käufer: Kommt eine Ware nicht an oder weicht sie wesentlich von der Beschreibung ab, kann er Käuferschutz beanspruchen. PayPal bucht dem Käufer dann den gezahlten Kaufpreis zurück, während das PayPal-Konto des Verkäufers in derselben Höhe belastet wird. Der BGH hat in zwei aktuellen Urteilen nun die Rechte der Verkäufer gestärkt. Lesen Sie mehr hierzu in diesem Newsletter.
Passend zum Thema: der Aufsatz "Bitcoin und andere Digitalwährungen - Spielzeug für Spekulanten oder Systemveränderung durch Privatisierung der Zahlungssysteme?" von Ekkenga (CR 2017, 762) frei abrufbar für Abonnenten des juris PartnerModuls IT-Rechts. Klicken Sie hier für einen vierwöchigen Testzugang. Außerdem in diesem Newsletter: weitere BGH-Entscheidungen zum Gesellschaftsrecht und zum Thema Pfändungsschutzkonto sowie eine EuGH-Vorlage des BGH zur Belehrung über die Verwendung von Cookies.
Beste Grüße aus Köln Mischa Peters Online-Redaktion
PS: Über aktuelle Entwicklungen im IT-Vertragsrecht 2017 informiert Sie das Seminar "Update IT-Recht" am 8.12.2017 in Köln. Für weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung klicken Sie hier. |
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EuGH 28.11.2017, C-514/16 Schäden, die durch Fahrzeuge verursacht werden, die auch als Arbeitsmaschinen verwendet werden können, müssen nur dann von einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sein, wenn diese Fahrzeuge in erster Linie als Transportmittel verwendet werden. Der Umstand, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls steht oder sein Motor läuft oder nicht, schließt es für sich allein nicht aus, dass die Benutzung dieses Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt von seiner Funktion als Transportmittel umfasst sein kann. [EuGH PM Nr. 124 vom 28.11.2017] |
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| BGH 22.11.2017, VIII ZR 83/16 u.a. Dem Verkäufer steht nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz bei Nutzung des Online-Zahlungsdienstes PayPal (erneut) ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu. Denn mit der Nebenabrede, den Zahlungsdienst PayPal zu verwenden, vereinbaren die Vertragsparteien gleichzeitig stillschweigend, dass die (mittels PayPal) getilgte Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie rückbelastet wird. [BGH PM Nr. 187 vom 22.11.2017] |
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| BGH 5.10.2017, I ZR 7/16 Der Erfolg der Revision des Klägers hängt von der Auslegung des Art. 5 Abs. 3 u. Art. 2f der Richtlinie 2002/58/EG i.V.m. Art. 2h der Richtlinie 95/46/EG sowie Art. 6 Abs. 1a der Verordnung (EU) 2016/679 ab. In der BGH-Rechtsprechung ist es für die Wirksamkeit der Einwilligung nach § 4a Abs. 1 BDSG bisher nicht als erforderlich angesehen worden, dass der Betroffene sie gesondert (i.S. eines "Opt-in") erklärt, indem er eine zusätzliche Unterschrift leistet oder ein dafür vorgesehenes Kästchen zur positiven Abgabe der Einwilligungserklärung ankreuzt. [BGH online] |
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| BGH 26.9.2017, II ZB 27/16 Bei der Beurkundung der Gesellschafterversammlungen zweier Gesellschaften mit beschränkter Haftung, in denen jeweils die Zustimmung zur Aufhebung von Unternehmensverträgen mit derselben Alleingesellschafterin beschlossen wurde, in einer Niederschrift handelt es sich um mehrere in einem Beurkundungsverfahren zusammengefasste Beurkundungsgegenstände. Für diese Zusammenfassung fehlt auch bei identischer Zusammensetzung der Gesellschafterversammlungen regelmäßig ein sachlicher Grund, so dass das Beurkundungsverfahren hinsichtlich jedes dieser Beurkundungsgegenstände als besonderes Verfahren gilt und abzurechnen ist. [BGH online] |
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| BGH 17.10.2017, XI ZR 419/15 Hebt der Inhaber eines Pfändungsschutzkontos, das ein Guthaben aufweist, von diesem Konto am letzten Tag des Monats, einem Samstag, an einem Bankautomaten des kontoführenden Kreditinstituts einen Geldbetrag ab, der das Guthaben nicht übersteigt, so hat er an diesem Tag i.S.v. § 850k Abs. 1 S. 1 und 3 ZPO über sein Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto verfügt. Das gilt auch dann, wenn das Kreditinstitut die Buchung auf dem Girokonto erst am darauf folgenden Montag vornimmt. [BGH online] |
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| BGH 19.10.2017, IX ZR 3/17 Ein Vollstreckungsschuldner verfügt nur dann über das Pfändungsschutzkonto, wenn er die kontoführende Bank anweist, einen Zahlungsvorgang auszulösen, und diese den beauftragten Zahlungsvorgang ausführt. Der vergebliche Versuch einer Barabhebung stellt keine Verfügung über den Freibetrag dar. Verfügungen, die der Schuldner über sein pfandfreies Guthaben trifft, sind zunächst auf das übertragene Restguthaben aus dem Vormonat anzurechnen und erst nach dessen Erschöpfung auf den neuen Sockelfreibetrag des aktuellen Monats (First-in-first-out-Prinzip). [BGH online] |
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Gegenwärtig überstürzen sich die Pressemeldungen rund um die Thematik "Digitalwährungen" und "Blockchain". Der Beitrag zeichnet Verbindungslinien zu den Idealvorstellungen einer radikal-libertären Währungspolitik nach. Er knüpft daran Folgebetrachtungen, die die Grenzen des rechtlichen Regulierungsbedarfs im Umgang mit privater Geldschöpfung in den Mittelpunkt rücken und sodann den Blick auf die beschränkten Möglichkeiten einer staatlich regulierten, gemeinwohldienlichen Zentralbankenverfassung richten. | | |
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