Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Wirtschaftsrecht
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  Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Wirtschaftsrecht 05.10.2016  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

der BGH hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden, dass mit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der (Außen-)GbR die Eintragung der Verpfändung eines Gesellschaftsanteils in das Grundbuch eines im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstücks ausscheidet. Weiterhin hat sich der BGH mit der Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln befasst.

Das OLG Köln hat in der zurückliegenden Woche entschieden, dass die "Tagesschau App", so wie sie im Juni 2011 abrufbar war, unzulässig ist. Das Gericht gab der Unterlassungsklage von elf führenden deutschen Verlagshäusern weitgehend statt und untersagte den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die App in dieser Form zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.

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Mit freundlichen Grüßen
Mischa Peters
Online-Redaktion


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Meldungen:

GbR: Keine Eintragung der Verpfändung eines Gesellschaftsanteils in das Grundbuch eines im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstücks
 
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln
 
Gekündigter Pauschalpreisvertrag am Bau: Sachprüfung des Gerichts wegen der Höhe der geltend gemachten Werklohnforderung
 
Tagesschau App im Jahr 2011 unzulässig
 
Irreführende Werbung für eine Komplett-Küche
 
Inkriminierte Werbung im Internet wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden
 
 


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BGH 20.5.2016, V ZB 142/15

GbR: Keine Eintragung der Verpfändung eines Gesellschaftsanteils in das Grundbuch eines im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstücks

Mit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts scheidet die Eintragung der Verpfändung eines Gesellschaftsanteils in das Grundbuch eines im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstücks aus. Die Verpfändung eines Gesellschaftsanteils begründet weder ein Recht des Pfandrechtsinhabers an den im Grundbuch eingetragenen Rechten der GbR noch wird diese als Rechtsinhaberin in ihrer Verfügungsbefugnis beschränkt.
[BGH online]


BGH 7.4.2016, I ZR 81/15

Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln

Eine gesundheitsbezogene Angabe ist als (spezielle) gesundheitsbezogene Angabe i.S.v. Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 anzusehen, wenn damit ein einem wissenschaftlichen Nachweis zugänglicher Wirkungszusammenhang zwischen einem Nährstoff, einer Substanz, einem Lebensmittel oder einer Lebensmittelkategorie einerseits und einer konkreten Körperfunktion andererseits hergestellt wird. Es ist unerheblich, wenn die Angabe dazu kein medizinisches, sondern ein umgangssprachliches Vokabular verwendet.
[BGH online]


BGH 25.8.2016, VII ZR 193/13

Gekündigter Pauschalpreisvertrag am Bau: Sachprüfung des Gerichts wegen der Höhe der geltend gemachten Werklohnforderung

Das Gericht muss, wenn bei einem gekündigten Pauschalpreisvertrag der Auftragnehmer prüfbar abgerechnet hat, in die Sachprüfung eintreten, ob und in welcher Höhe die geltend gemachte Werklohnforderung berechtigt ist. Hat der Auftraggeber die Richtigkeit der Schlussrechnung substantiiert bestritten, ist hierüber Beweis zu erheben.
[BGH online]


OLG Köln 30.9.2016, 6 U 188/12

Tagesschau App im Jahr 2011 unzulässig

Die "Tagesschau App" ist, so wie sie am 15.6.2011 abrufbar war, unzulässig. Das OLG Köln hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten daher untersagt, die App in dieser Form zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
[OLG Köln PM vorm 30.9.2016]


LG Potsdam 9.3.2016, 52 O 115/15

Irreführende Werbung für eine Komplett-Küche

Der Tatbestand des § 5a UWG ist nicht nur bei einer invitatio ad offerendum oder gar einem rechtlich bindenden Vertragsangebot erfüllt, sondern schon bei jeder Erklärung des Unternehmers, aufgrund derer sich der Verbraucher zum Erwerb einer bestimmten Ware entschließen kann. Die Elektrogeräte, mit denen eine Küche ausgestattet ist, sind ein wesentliches Merkmal des angebotenen Produktes.
[Rechtsprechungsdatenbank Berlin-Brandenburg]


OLG Zweibrücken 21.6.2016, 4 U 111/15

Inkriminierte Werbung im Internet wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden

Dem durchschnittlichen Nutzer des Internets ist bekannt, dass im Rahmen der Internetwerbung nähere Informationen zu den angebotenen Waren auf mehrere Seiten verteilt sein können, die mit einander über Links verbunden sind. Es ist deshalb ausreichend, wenn im Internet durch einen ausreichend aussagekräftigen Link (hier: "Mehr zum Artikel") auf Pflichtangaben hingewiesen wird.
[Entscheidungsdatenbank Rheinland-Pfalz]



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