Generalanwalt: Verbot des Vertriebs von Luxusartikeln über Drittplattformen rechtmäßig | EuGH-Vorlage zum Umfang des urheberrechtlichen Zitatrechts der Presse | Kölner Tage Urheber- und Medienrecht
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  Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Wirtschaftsrecht 02.08.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

Anbieter von Luxusartikeln können ihren autorisierten Händlern verbieten, ihre Waren auf Drittplattformen wie Amazon oder eBay zu verkaufen. Ein solches Vorgehen fällt nach Ansicht von Generalanwalt Wahl am EuGH unter bestimmten Voraussetzungen nicht unter das Kartellverbot. Das Verfahren am EuGH geht auf ein Vorabentscheidungsersuchen des OLG Frankfurt a.M. zurück.

Der BGH hat dem EuGH indes Fragen zur Abwägung zwischen dem Urheberrecht und den Grundrechten auf Informations- und Pressefreiheit sowie zum urheberrechtlichen Zitatrecht der Presse und zur Schutzschranke der Berichterstattung über Tagesereignisse vorgelegt. Zum Presserecht lesen Sie auch den Aufsatz "Zur präzisen Bestimmung des öffentlichen Informationsinteresses" (Kachelmann-Fotos) von Dr. Kathrin Bünnigmann aus dem aktuellen Heft der AfP - frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Probeabonnements.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf die Kölner Tage Urheber- und Medienrecht am 17.11.2017 hinweisen, wo Ihnen ausgewiesene Experten einen komprimierten Überblick zu den aktuellen Entwicklungen und Tendenzen im Bereich des Urheber- und Medienrechts liefern. Für weitere Information und Buchung klicken Sie bitte hier.

Mit den besten Empfehlungen
Mischa Peters
Online-Redaktion

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Beitrag von Prof. Dr. Ulrich Noack


 

Meldungen:

EuGH: PNR-Abkommen mit Kanada wegen GR-Charta-Verstoß nicht ratifizierbar
 
EuGH-Schlussantrag: Luxusartikelhersteller dürfen autorisierten Händlern Vertrieb über Drittplattformen im Internet untersagen
 
EuGH-Vorlage zum Umfang des urheberrechtlichen Zitatrechts der Presse
 
Haftung des beteiligten Treuhandkommanditisten gegenüber nach ihm in Publikumspersonengesellschaft eintretenden Direktkommanditisten
 
Ein mit "Mehr zum Artikel" bezeichneter Link reicht nicht aus (Energieeffizienzklasse II)
 
Verlängerung der Zulassung des Regionalfensterprogramms bei Sat.1 rechtmäßig
 
 
Aus den HeftenZur präzisen Bestimmung des öffentlichen Informationsinteresses - Zugleich Anm. zu BVerfG, Beschl. v 9.2.2017 - 1 BvR 967/15 - Kachelmann-Fotos (Bünnigmann)
 


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EuGH, Gutachten 1/15 v. 26.7.2017

EuGH: PNR-Abkommen mit Kanada wegen GR-Charta-Verstoß nicht ratifizierbar

Am 26.7.2017 hat der EuGH erstmals ein Gutachten über die Vereinbarkeit eines geplanten internationalen Abkommens mit der europäischen Grundrechte-Charta veröffentlicht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das von der EU und Kanada ausgehandelte Abkommen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records- PNR) in seiner jetzigen Form nicht mit den Grundrechten der Union vereinbar ist und daher nicht geschlossen werden darf.
[EuGH PM Nr. 84/17 vom 26.7.2017 und PM des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg vom 27.7.2017]

EuGH-Generalanwalt, 26.7.2017, Rs. C-230/16

EuGH-Schlussantrag: Luxusartikelhersteller dürfen autorisierten Händlern Vertrieb über Drittplattformen im Internet untersagen

In seinem Schlussantrag vom 26.7.2017 hat der Generalanwalt Wahl am EuGH vorgetragen, das Verbot eines Anbieters von Luxuswaren gegenüber seinen autorisierten Händlern, Produkte erkennbar über Drittplattformen im Internet zu vertreiben, sei nicht grundsätzlich rechtswidrig. Unter bestimmten Voraussetzungen fällt es nicht unter das Kartellverbot des Art. 101 AEUV.
[EuGH PM Nr. 89/17 vom 26.7.2017]

BGH 27.7.2017, I ZR 228/15

EuGH-Vorlage zum Umfang des urheberrechtlichen Zitatrechts der Presse

Der BGH hat dem EuGH Fragen zur Abwägung zwischen dem Urheberrecht und den Grundrechten auf Informations- und Pressefreiheit sowie zum urheberrechtlichen Zitatrecht der Presse und zur Schutzschranke der Berichterstattung über Tagesereignisse vorgelegt.
[BGH PM Nr. 124 vom 27.7.2017]

BGH 9.5.2017, II ZR 10/16

Haftung des beteiligten Treuhandkommanditisten gegenüber nach ihm in Publikumspersonengesellschaft eintretenden Direktkommanditisten

Bei einer Publikumspersonengesellschaft haftet ein mit einer eigenen Kapitaleinlage beteiligter Treuhandkommanditist wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei der Anbahnung des Aufnahmevertrags nicht nur gegenüber nach ihm eintretenden Treugebern, sondern auch gegenüber nach ihm eintretenden Direktkommanditisten.
[BGH online]

BGH 6.4.2017, I ZR 159/16

Ein mit "Mehr zum Artikel" bezeichneter Link reicht nicht aus (Energieeffizienzklasse II)

Zwar muss die Energieeffizienzklasse eines in einem Internetshop beworbenen Modells eines Luftkonditionierers nicht auf derselben Internetseite wie die preisbezogene Werbung angeben werden, sondern kann auch auf einer Internetseite angeführt sein, die sich nach Anklicken eines Links öffnet, der in der Nähe der preisbezogenen Werbung angebracht und klar und deutlich als elektronischer Verweis auf die Angabe der Effizienzklasse zu erkennen ist. Dem entspricht ein nur allgemein mit "Mehr zum Artikel" bezeichneter Link aber nicht.
[BGH online]

OVG Rheinland-Pfalz 22.6.2017, 2 A 10449/16.OVG

Verlängerung der Zulassung des Regionalfensterprogramms bei Sat.1 rechtmäßig

Die Verlängerung der Zulassung der Fernsehproduktionsgesellschaft TV IIIa GmbH & Co. KG zur Veranstaltung und Verbreitung des sogenannten regionalen Fensterprogramms im Hauptprogramm von Sat.1 ist rechtmäßig. Eine Verlängerung der bestehenden Regionalfensterzulassung ist auch ohne eine vorherige Ausschreibung zulässig.
[OVG Rheinland-Pfalz PM Nr. 17 vom 1.8.2017]


Aus den HeftenZur präzisen Bestimmung des öffentlichen Informationsinteresses - Zugleich Anm. zu BVerfG, Beschl. v 9.2.2017 - 1 BvR 967/15 - Kachelmann-Fotos (Bünnigmann, AfP 2017, 204)

Der vorliegende Beitrag analysiert die Entscheidungsbegründung des Beschlusses der Dritten Kammer des Ersten Senats des BVerfG zur Zulässigkeit der Bildberichterstattung im Kontext eines Strafverfahrens betreffend den bekannten Moderator, Unternehmer und Journalisten Kachelmann (BVerfG v. 9.2.2017 - 1 BvR 967/15, AfP 2017, 147).
 



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Auf den Punkt gebracht - Visualisierung in der Gesprächsmoderation - 21./22.09. 2017. Hier weiter informieren!

 

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Verantwortlich für den Inhalt:
Ass.-iur. Mischa Peters
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Tel.: 0221-93738-712
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