| MELDUNGEN |
EuGH 1.2.2018, C-498/16 Der EuGH hat die Geldbußen aufrechterhalten, die die EU-Kommission gegen mehrere Unternehmen wegen ihrer Beteiligung an Kartellen im internationalen Luftfrachtsektor verhängt hatte. [EuGH PM Nr. 9 vom 1.2.2018] | |
| BGH 6.2.2018, VI ZR 76/17 Bilder des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff bei einem Supermarkteinkauf sind dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen und durften deshalb auch ohne dessen Einwilligung verbreitet werden. Die in besonderer Weise herausgehobene Stellung von Wulff als ehemaliges Staatsoberhaupt, der Kontext der Bildberichterstattung sowie das Ausmaß der von Wulff in der Vergangenheit praktizierten Selbstöffnung waren bei der vorliegenden Abwägung zu berücksichtigen. [BGH PM Nr. 24 vom 6.2.2018] | |
| BGH 21.9.2017, I ZR 53/16 Der durch eine irreführende Blickfangangabe verursachte Irrtum wird auch bei wirtschaftlich bedeutsamen Erwerbsvorgängen regelmäßig nicht durch einen Hinweis am Ende eines nachfolgenden umfangreichen und unübersichtlichen Texts ausgeräumt, dessen inhaltlicher Bezug zum Blickfang nicht klargestellt wird. [BGH online] | |
| OLG Hamm 15.1.2018, 2 U 127/17 Geht ein Energieversorgungsunternehmen im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses irrtümlich von einem Kundenwechsel aus, kommt kein konkludenter Energielieferungsvertrag mit dem neuen Kunden zu Stande. Eine Realofferte richtet sich typischerweise an denjenigen, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den mit Energie belieferten Versorgungsanschluss ausübt. [OLG Hamm PM vom 5.2.2018] | |
| OLG Hamm 4.1.2018, 4 Ws 196/17 u.a. Gegen eine Gesellschaft, die Zahlungsdienste (hier: Handel mit Kryptowährung OneCoin) ohne die nach dem ZAG erforderliche Erlaubnis ausgeführt haben soll und gegen deren Geschäftsführerin deswegen ein begründeter Straftatverdacht besteht, kann ein Vermögensarrest i.H.d. Beträge verhängt werden, die die Gesellschaft im Zusammenhang mit den unerlaubten Geschäften erlangt haben soll und die im Fall einer späteren strafrechtlichen Verurteilung der Einziehung unterliegen. [OLG Hamm Pressemitteilung vom 2.2.2018] | |
| OLG Köln 2.2.2018, 6 U 85/17 Unitymedia NRW darf die Router, die das Unternehmen den Kunden stellt, für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes mittels eines zweiten WLAN-Signals ("WifiSpots") nutzen. Eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden ("Opt in") ist hierfür zwar nicht erforderlich; die Kunden müssen aber jederzeit die Möglichkeit haben, durch einen Widerspruch aus diesem System auszusteigen ("Opt out"). [OLG Köln PM vom 2.2.2018] | |
|
|