Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Zivilrecht
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  Jede Woche neu – alles Wichtige aus dem Zivilrecht 30.03.2016  
 

  Sehr geehrter Herr Prof. Do,
der BGH hat die Avalkosten für eine Prozessbürgschaft als Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO und nicht als Verfahrenskosten nach §§ 91, 103 ZPO eingeordnet. Damit hat sich der VII. Senat der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und im Schrifttum angeschlossen.

Das OLG Koblenz hat sich mit der Haftung der von Jugendämtern beauftragten Sachverständigen für grob fehlerhafte Gutachten auseinandergesetzt. Lesen Sie mehr dazu in diesem Newsletter!

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Mit freundlichen Grüßen
Günter Warkowski
Online-Redaktion


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Meldungen:

Avalgebühren für eine Prozessbürgschaft stellen Kosten der Zwangsvollstreckung dar
 
Fristgebundene Schriftsätze: Unzureichende Einzelanweisung des Rechtsanwalts
 
Zur Anfechtung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich durch einen beteiligten Versorgungsträger wegen einzelner Anrechte
 
Keine persönliche Haftung der von einem Jugendamt beauftragten Sachverständigen für grob fehlerhaftes Gutachten
 
 


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BGH 10.2.2016, VII ZB 56/13

Avalgebühren für eine Prozessbürgschaft stellen Kosten der Zwangsvollstreckung dar

Die Kosten für eine Prozessbürgschaft zur Vollstreckung aus einer nur gegen Stellung einer Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Entscheidung gem. § 709 S. 1 ZPO sind Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 Abs. 1 ZPO. Damit hat sich der Senat der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und im Schrifttum angeschlossen.
[BGH ONLINE]


BGH 25.2.2016, III ZB 42/15

Fristgebundene Schriftsätze: Unzureichende Einzelanweisung des Rechtsanwalts

Eine Einzelanweisung, die das Fehlen allgemeiner organisatorischer Regelungen zur Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze ausgleichen kann, setzt voraus, dass der Rechtsanwalt für einen bestimmten Fall genaue Anweisungen erteilt, die eine Fristwahrung sicherstellen. Erschöpft sich die Einzelanweisung lediglich darin, die Art und Weise, den Zeitpunkt sowie den Adressaten der Übermittlung zu bestimmen, genügt dies nicht.
[BGH ONLINE]


BGH 3.2.2016, XII ZB 629/13

Zur Anfechtung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich durch einen beteiligten Versorgungsträger wegen einzelner Anrechte

Die Anfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung zum Versorgungsausgleich kann auf die Teilung eines oder mehrerer Versorgungsanrechte beschränkt werden, wenn nicht besondere Gründe die Einbeziehung sonstiger Anrechte zwingend erfordern. Ein Versorgungsträger kann sich der Beschwerde eines anderen Beteiligten wegen der bei ihm bestehenden Versorgungsanrechte nur dann anschließen, wenn er durch die Entscheidung über das Hauptrechtsmittel in einer eigenen Rechtsposition betroffen werden kann.
[BGH ONLINE]


OLG Koblenz 18.3.2016, 1 U 832/15

Keine persönliche Haftung der von einem Jugendamt beauftragten Sachverständigen für grob fehlerhaftes Gutachten

Eine Sachverständige, die in einem vom Jugendamt in Auftrag gegebenen Gutachten den hochgradigen Verdacht einer Kindesmisshandlung (Schütteltrauma) äußert und hierfür als Beleg Flüssigkeitsansammlungen und Blutungen im Gehirn anführt, handelt grob fahrlässig, wenn sie vorgebrachte Alternativursachen für den Befund ohne tragfähige Begründung kategorisch ausschließt. Sind die festgestellten Auffälligkeiten tatsächlich nicht auf eine Kindesmisshandlung, sondern auf eine der Sachverständigen bekannte Erbkrankheit der Kinder (hier: "Wasserkopf") zurückzuführen, haftet die Gutachterin für Schmerzensgeldansprüche der Eltern und ihrer Kinder allerdings nicht persönlich.
[OLG Koblenz PM vom 18.3.2016]



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