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  Jede Woche neu – alles Wichtige aus dem Zivilrecht 05.04.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

"das Kleinstgedruckte ist von höchster Bedeutung", wie es der Kinderbuchautor und Journalist Manfred Hinrich sehr schön auf den Punkt gebracht hat. Und kurz vor den Osterferien hat der X. Senat des BGH ein sehr interessantes Urteil zum Kleingedruckten eines Reiseveranstalters veröffentlicht. Wird demnach ein Reisender nicht ordnungsgemäß über seine Verpflichtungen bei der Reisemangelanzeige aufgeklärt, gilt die Vermutung, dass er eine etwaige Mangelanzeige nicht schuldhaft versäumt hat. Ein allgemeiner Hinweis des Reiseveranstalters auf das "Kleinstgedruckte" in seinen AGB reicht nämlich nicht aus. Mehr zu dieser Pro-Verbraucher-Entscheidung finden Sie in diesem Newsletter!

Ansonsten hat sich der BGH ausführlich mit den Vermieterinteressen bei der Wohnraumkündigung beschäftigt (Az.: VIII ZR 44/16 und VIII ZR 45/16). Dabei ging es zum einen um die informative Frage, ob Vermieter auch wegen Eigenbedarfs kündigen können, wenn sie die Wohnung nicht bewohnen, sondern als Geschäftsraum nutzen wollen? Außerdem ging es um die Darlegungslast des Vermieters hinsichtlich eines nicht realisierten Eigenbedarfs.

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Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag
Günter Warkowski
Online-Redaktion


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Meldungen:

Vorgetäuschter Vermieterbedarf: Besonders sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen
 
Leitlinien zum Umgang mit Wohnraumkündigungen wegen sog. Berufs- oder Geschäftsbedarfs
 
Private Kassen müssen im Fall von Heilbehandlungen Laser-Operationen bezahlen
 
Kein schuldhaftes Versäumnis des Reisenden bei schlichtem Hinweis auf die AGB des Reiseveranstalters
 
Statthaftes Rechtsmittel gegen gesonderte Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch
 
Hinterlegung des Übererlöses nach § 117 Abs. 2 S. 3 ZVG führt nicht zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft
 
Gerichtsstand bei Versicherer mit Sitz im Ausland
 
 


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BGH 29.3.2017, VIII ZR 44/16

Vorgetäuschter Vermieterbedarf: Besonders sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen

Begehrt der Mieter Schadensersatz wegen vermeintlich vorgetäuschten (Eigen-)Bedarfs, weil der Vermieter den in seiner Kündigung geltend gemachten Bedarf nach dem Auszug des Mieters nicht verwirklicht hat, so kommt der vollständigen und sorgfältigen Würdigung des Prozessstoffes und des Ergebnisses der Beweisaufnahme durch die Gerichte besondere Bedeutung zu. Den Vermieter trifft in Fällen, in denen er den zur Grundlage der Kündigung gemachten Bedarf nach dem Auszug des Mieters nicht realisiert, eine besondere (sekundäre) Darlegungslast zum nachträglichen Wegfall des Bedarfs.
[BGH PM Nr. 42 vom 29.3.2017]


BGH 29.3.2017, VIII ZR 45/16

Leitlinien zum Umgang mit Wohnraumkündigungen wegen sog. Berufs- oder Geschäftsbedarfs

Es ist nicht zulässig, den Berufs- oder Geschäftsbedarf als ungeschriebene weitere Kategorie eines typischerweise anzuerkennenden Vermieterinteresses an der Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses zu behandeln. Die Gerichte haben vielmehr im Einzelfall festzustellen, ob ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses besteht (§ 573 Abs. 1 S. 1 BGB).
[BGH PM Nr. 43 vom 29.3.2017]


BGH 29.3.2017, IV ZR 533/15

Private Kassen müssen im Fall von Heilbehandlungen Laser-Operationen bezahlen

Eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen von -3 bzw. -2,75 Dioptrien stellt eine Krankheit i.S.v. § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung dar, weshalb der private Krankenversicherer bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auch die Kosten einer Lasik-Operation zur Beseitigung dieser Fehlsichtigkeit tragen muss. Das Tragen einer Sehhilfe stellt in Bezug auf die Fehlsichtigkeit keine Heilbehandlung dar.
[BGH PM Nr. 45 vom 30.3.2017]


BGH 21.2.2017, X ZR 49/16

Kein schuldhaftes Versäumnis des Reisenden bei schlichtem Hinweis auf die AGB des Reiseveranstalters

In Fällen, in denen der Reiseveranstalter den Reisenden nicht ordnungsgemäß auf seine Obliegenheit hingewiesen hat, ihm einen Reisemangel anzuzeigen, wird vermutet, dass der Reisende die Mangelanzeige nicht schuldhaft versäumt hat. Es genügte gerade nicht ein allgemeiner Hinweis auf die entsprechende Bestimmung in den AGB des Reiseveranstalters.
[BGH online]


BGH 1.3.2017, XII ZB 448/16

Statthaftes Rechtsmittel gegen gesonderte Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch

Bei gesonderter Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch muss diese mit dem statthaften Rechtsmittel angegriffen werden. Andernfalls wird die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag rechtskräftig und für die Entscheidung über die Verwerfung des Rechtsmittels bindend.
[BGH online]


BGH 22.2.2017, XII ZB 137/16

Hinterlegung des Übererlöses nach § 117 Abs. 2 S. 3 ZVG führt nicht zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft

Wird der Übererlös aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks hinterlegt, weil die Gemeinschafter während des Zwangsversteigerungsverfahrens keine Einigung über dessen Verteilung erzielen konnten, setzt sich die Bruchteilsgemeinschaft an der Forderung gegen die Hinterlegungsstelle fort. Allein die Hinterlegung des Übererlöses nach § 117 Abs. 2 S. 3 ZVG führt noch nicht zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft.
[BGH online]


BGH 8.3.2017, IV ZR 435/15

Gerichtsstand bei Versicherer mit Sitz im Ausland

Der Regelungsbereich der Übergangsvorschrift in Art. 1 Abs. 1 und 2 EGVVG erfasst nicht die Gerichtsstandsregelung des § 215 VVG. Die Passage "aus dem Versicherungsvertrag" ist insofern weit auszulegen, als sie alle Ansprüche umfasst, bei denen das Bestehen, Nichtbestehen oder Nichtmehrbestehen eines Versicherungsverhältnisses auch nur die Rolle einer klagebegründenden Behauptung spielt.
[BGH online]



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