Ärztebewertungsportal Jameda: BGH bewilligt Löschungsanspruch mangels neutraler Informationsvermittlung
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Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Zivilrecht 21.02.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
muss ein Wohnungsinhaber bei einer Dienstreise oder einem Kurzurlaub für wöchentlich mehrfache Kontrollen zur Abwendung eines Wasserschadens sorgen? Der BGH hat dies in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung ausdrücklich verneint (Az.: VII ZR 74/15). Ganz im Gegensatz zu den Vorinstanzen. Beim adäquaten Kausalzusammenhang gilt halt immer noch der alte Spruch: "Drei Juristen, fünf Meinungen".

"Medicus curat, natura sanat", wussten schon die alten Römer. Wenn es um die ärztliche Hilfe geht, vertrauen heute viele Menschen sog. Ärztebewertungsportalen. Manch einer nennt sie auch Brandmarkungs-Foren. Für fehlenden WLAN-Empfang im Wartezimmer gibt es da schon mal die Note 5. Der BGH hat das Bewertungsportal jameda.de gestern jedoch wegen des Geschäftsmodells in die Schranken gewiesen (Az.: VI ZR 30/17). Das Unternehmen habe die gebotene Neutralität verlassen, weil es die für Werbung bezahlenden Ärzte begünstige. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Newsletter.

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Günter Warkowski
Online-Redaktion

 

 
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MELDUNGEN
Ärztebewertungsportal Jameda: BGH bewilligt Löschungsanspruch mangels neutraler Informationsvermittlung
Zur Kausalität eines Werkmangels für einen Wasserschaden bei längerer Abwesenheit des Inhabers einer unbewohnten Wohnung
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ohne Einwilligung des Gegners nach erfolgter Akteneinsicht?
Schadensersatzansprüche bei Schmiergeldabrede und die Darlegungslast
Zur Berücksichtigung von Balkonflächen bei Ermittlung der Wohnungsgröße
Mietspiegel 2017 geeignete Schätzungsgrundlage
 

 
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MELDUNGEN
 
BGH 20.2.2018, VI ZR 30/17
Ärztebewertungsportal Jameda: BGH bewilligt Löschungsanspruch mangels neutraler Informationsvermittlung

Das Geschäftsmodell des Ärztebewertungsportals www.jameda.de, das die für Werbung bezahlenden Ärzte begünstig (Premium-Paket), verlässt die für Bewertungsportale gebotene Neutralität (neutraler Informationsmittler). Das führt zu einem Überwiegen der Grundrechtsposition der nicht für Werbung bezahlenden Ärzte, so dass ihnen ein "schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung" ihrer Daten (§ 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BDSG) zuzubilligen ist.

 
[BGH PM Nr. 34 vom 20.2.2018]

 
BGH 25.1.2018, VII ZR 74/15
Zur Kausalität eines Werkmangels für einen Wasserschaden bei längerer Abwesenheit des Inhabers einer unbewohnten Wohnung

Ein Wohnungsinhaber ist weder bei einer Dienstreise noch bei einem Kurzurlaub gehalten, für mehrfache Kontrollen in der Woche in seiner Wohnung zu sorgen, um einen möglichen Wasserschaden abzuwenden. Solche Maßnahmen sind weder üblich noch können sie von einem vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Menschen nach Treu und Glauben verlangt werden.

 
[BGH online]

 
BGH 16.1.2018, VIII ZB 61/17
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ohne Einwilligung des Gegners nach erfolgter Akteneinsicht?

§ 520 Abs. 2 S. 3 ZPO sieht im Berufungsverfahren ohne Einwilligung des Gegners lediglich die Möglichkeit einer Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist um einen Monat, nicht aber um einen Monat nach erfolgter Akteneinsicht vor. Ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist auch nicht deswegen unwirksam, weil er kein bestimmtes Enddatum, sondern nur eine Frist benennt, die mit Eintritt eines bestimmten künftigen Ereignisses (hier: Akteneinsicht) zu laufen beginnen soll.

 
[BGH online]

 
BGH 18.1.2018, I ZR 150/15
Schadensersatzansprüche bei Schmiergeldabrede und die Darlegungslast

Der Kläger, der Schadensersatzansprüche auf eine ohne sein Wissen von seinem Bevollmächtigten getroffene Schmiergeldabrede stützt, genügt seiner Darlegungslast, wenn er ausreichende Anhaltspunkte für den Abschluss einer derartigen Vereinbarung darlegt. Von ihm können im Rechtsstreit keine näheren Darlegungen hierzu mit der Begründung verlangt werden, er müsse sich die Kenntnis des Bevollmächtigten zurechnen lassen.

 
[BGH online]

 
LG Berlin 17.1.2018, 18 S 308/13
Zur Berücksichtigung von Balkonflächen bei Ermittlung der Wohnungsgröße

Entgegen einer weit verbreiteten Praxis in Berlin sind die Flächen von Balkonen, Terrassen und Wintergärten nur zu einem Viertel und nicht zur Hälfte zu berücksichtigen, um die Wohnfläche zu berechnen.

 
[KG Berlin PM Nr. 12 vom 15.2.2018]

 
LG Berlin 14.2.2018, 64 S 74/17
Mietspiegel 2017 geeignete Schätzungsgrundlage

Der Berliner Mietspiegel 2017 ist als Schätzungsgrundlage geeignet, um die ortsübliche Höhe der Miete im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens zu bestimmen. Ein Sachverständigengutachten ist nicht einzuholen.

 
[LG Berlin PM Nr. 12 vom 15.2.2018]

AUS DEN HEFTEN
 
 
Cloud Computing (MDR 2018, 70)

Vertragliche und datenschutzrechtliche Besonderheiten in der Praxis
von Dr. Matthias Böse und Dr. Florian Rockenbach

Der Trend der letzten Jahre, dass Cloud Computing eine immer stärker dominierende Rolle in der IT-Welt einnimmt, hat sich bestätigt. Während der Anteil deutscher Unternehmen, die die Cloud nutzen, dem von KPMG und BITKOM herausgegebenen Cloud Monitor 2017 zufolge im Jahre 2015 erstmals die Grenze von 50 Prozent überschritten hat verwendeten im vergangenen Jahr schon fast zwei Drittel Cloud Dienste. Die Wolke ist damit in der Geschäftswelt angekommen und bildet einen integralen Bestandteil der IT-Planung zahlreicher Unternehmen. Der folgende Beitrag erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine rechtskonforme Ausgestaltung entsprechender Angebote der Provider.

 
 

 
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Verantwortlich für den Inhalt:
Ass.-iur. Günter Warkowski
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Tel.: 0221-93738-712
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