| MELDUNGEN |
BGH 20.2.2018, VI ZR 30/17 Das Geschäftsmodell des Ärztebewertungsportals www.jameda.de, das die für Werbung bezahlenden Ärzte begünstig (Premium-Paket), verlässt die für Bewertungsportale gebotene Neutralität (neutraler Informationsmittler). Das führt zu einem Überwiegen der Grundrechtsposition der nicht für Werbung bezahlenden Ärzte, so dass ihnen ein "schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung" ihrer Daten (§ 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BDSG) zuzubilligen ist. [BGH PM Nr. 34 vom 20.2.2018] | |
| BGH 25.1.2018, VII ZR 74/15 Ein Wohnungsinhaber ist weder bei einer Dienstreise noch bei einem Kurzurlaub gehalten, für mehrfache Kontrollen in der Woche in seiner Wohnung zu sorgen, um einen möglichen Wasserschaden abzuwenden. Solche Maßnahmen sind weder üblich noch können sie von einem vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Menschen nach Treu und Glauben verlangt werden. [BGH online] | |
| BGH 16.1.2018, VIII ZB 61/17 § 520 Abs. 2 S. 3 ZPO sieht im Berufungsverfahren ohne Einwilligung des Gegners lediglich die Möglichkeit einer Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist um einen Monat, nicht aber um einen Monat nach erfolgter Akteneinsicht vor. Ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist auch nicht deswegen unwirksam, weil er kein bestimmtes Enddatum, sondern nur eine Frist benennt, die mit Eintritt eines bestimmten künftigen Ereignisses (hier: Akteneinsicht) zu laufen beginnen soll. [BGH online] | |
| BGH 18.1.2018, I ZR 150/15 Der Kläger, der Schadensersatzansprüche auf eine ohne sein Wissen von seinem Bevollmächtigten getroffene Schmiergeldabrede stützt, genügt seiner Darlegungslast, wenn er ausreichende Anhaltspunkte für den Abschluss einer derartigen Vereinbarung darlegt. Von ihm können im Rechtsstreit keine näheren Darlegungen hierzu mit der Begründung verlangt werden, er müsse sich die Kenntnis des Bevollmächtigten zurechnen lassen. [BGH online] | |
| LG Berlin 17.1.2018, 18 S 308/13 Entgegen einer weit verbreiteten Praxis in Berlin sind die Flächen von Balkonen, Terrassen und Wintergärten nur zu einem Viertel und nicht zur Hälfte zu berücksichtigen, um die Wohnfläche zu berechnen. [KG Berlin PM Nr. 12 vom 15.2.2018] | |
| LG Berlin 14.2.2018, 64 S 74/17 Der Berliner Mietspiegel 2017 ist als Schätzungsgrundlage geeignet, um die ortsübliche Höhe der Miete im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens zu bestimmen. Ein Sachverständigengutachten ist nicht einzuholen. [LG Berlin PM Nr. 12 vom 15.2.2018] | |
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