Klassiker des Nachbarrechts: BGH zum Maschen-Draht-Zaun
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Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Zivilrecht 28.02.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
"Im Hornung (Februar) Schnee und Eis macht den Sommer lang und heiß", lautet eine alte Bauernregel. Da ist die Hoffnung ein süßes Leiden! Schließlich sorgen zurzeit ein geteilter Polarwirbel und die sog. Russenpeitsche dafür, dass eisige Luft nach Deutschland strömt. Passend hierzu hat der BGH ein Urteil zur Räum- und Streupflicht veröffentlicht (Az.: VIII ZR 255/16). Lesen Sie mehr dazu in diesem Newsletter!

Mit dem Song Maschen-Draht-Zaun hatte Stefan Raab im Jahr 1999 einen Nummer-eins-Hit produziert. Ein solcher Zaun war damals Anlass eines deutschlandweit bekannten Nachbarschaftsstreits. Ein solcher Maschendrahtzaun schaffte es nun bis zum BGH (Az.: V ZR 42/17). Ein Nachbar hatte einen Holzflechtzaun ohne Absprache unmittelbar dahinter aufgestellt. "Böser Nachbar - ewiger Krieg!"

Einen möglichen Klassiker des Nachbarrechts sieht auch Dr. Klaus Bacher (Richter am BGH) in diesem Fall. Lesen Sie mehr dazu in seinem MDR-Montagsblog - Praxistipp inklusive!

Mit besten Grüßen aus Köln




Günter Warkowski
Online-Redaktion

 

 
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MELDUNGEN
Zur Räum- und Streupflicht des Vermieters
Neuer Holzflechtzaun darf alten Maschendrahtzaun nicht verdecken
Der Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB kann auch zum Zwecke der Abwehr eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich erhoben werden
Erneute Gebühren für Rechtsanwalt bei Einspruch gegen Versäumnisurteil mehr als zwei Jahre nach Zustellung des Urteils
Keine Aufklärungsmangel bei Rat eines Arztes zur Methode mit größerer diagnostischer Sicherheit
Neulandmethode erfordert besondere Aufklärung
 

 
AUS DEN HEFTEN
Wohnungseigentum - Aktuelle Entwicklungen zu Eigentums- und Nutzungsrechten, baulichen Maßnahmen und Verfahren (MDR 2018, 121)
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MELDUNGEN
 
BGH 21.2.2018, VIII ZR 255/16
Zur Räum- und Streupflicht des Vermieters

Ein Vermieter und Grundstückseigentümer, dem die Gemeinde nicht (als Anlieger) die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen hat, ist regelmäßig nicht verpflichtet, auch über die Grundstücksgrenze hinaus Teile des öffentlichen Gehwegs zu räumen und zu streuen.

 
[BGH PM Nr. 36 vom 21.2.2018]

 
BGH 20.10.2017, V ZR 42/17
Neuer Holzflechtzaun darf alten Maschendrahtzaun nicht verdecken

Bei einer schon länger bestehenden Einrichtung, die sich wegen ihrer Vorteilhaftigkeit für beide Seiten objektiv als Grenzeinrichtung darstellt, spricht eine Vermutung dafür, dass sie mit dem Willen beider Nachbarn errichtet worden ist. Das Erscheinungsbild einer Grenzeinrichtung ist Bestandteil ihrer Zweckbestimmung und kann von der ihr immanenten Ausgleichsfunktion zwischen den Interessen der Grundstücksnachbarn nicht getrennt werden. Es kann daher ohne Zustimmung des Nachbarn nicht verändert werden.

 
[BGH online]

 
BGH 31.1.2018, XII ZB 175/17
Der Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB kann auch zum Zwecke der Abwehr eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich erhoben werden

Die Verjährung der wechselseitigen Auskunftsansprüche aus § 1379 BGB beginnt gleichzeitig mit der Verjährung des Zahlungsanspruchs auf Zugewinnausgleich, zu dessen Berechnung sie dienen sollen. Durch die Stellung des Leistungsantrags im Zugewinnausgleichsverfahren wird nicht nur die Verjährung des Zahlungsanspruchs, sondern auch der wechselseitigen Auskunftsansprüche gem. § 1379 BGB gehemmt.

 
[BGH online]

 
BGH 16.11.2017, V ZB 152/16
Erneute Gebühren für Rechtsanwalt bei Einspruch gegen Versäumnisurteil mehr als zwei Jahre nach Zustellung des Urteils

Das Verfahren über den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und das vorausgegangene Verfahren sind in gebührenrechtlicher Hinsicht dieselbe Angelegenheit. Ein Rechtsanwalt kann jedenfalls in analoger Anwendung von § 15 Abs. 5 S. 2 RVG erneut Gebühren verlangen, wenn er nach dem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, der mehr als zwei Kalenderjahre nach Zustellung des Urteils eingelegt worden ist, in dem gerichtlichen Verfahren weiter tätig wird.

 
[BGH online]

 
OLG Hamm 9.1.2018, 26 U 21/17
Keine Aufklärungsmangel bei Rat eines Arztes zur Methode mit größerer diagnostischer Sicherheit

Zur Abklärung eines unklaren Herdbefundes in der Brust einer Patientin darf ein behandelnder Arzt zu einer Exzision mittels einer offenen Biopsie raten, wenn diese gegenüber einer ebenfalls in Betracht kommenden Stanzbiopsie die größere diagnostische Sicherheit bietet und zugleich als Therapie in Betracht kommt. Die nach einer solchen ärztlichen Aufklärung erteilte Einwilligung der Patientin ist wirksam und rechtfertigt den ärztlichen Eingriff.

 
[Justiz NRW online]

 
OLG Hamm 23.1.2018, 26 U 76/17
Neulandmethode erfordert besondere Aufklärung

Die Einwilligung einer Patientin in eine Operation mit einer neuen, noch nicht allgemein eingeführten Methode (sog. Neulandmethode) ist unwirksam, wenn die Patientin nicht besonders darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein neues Verfahren handelt, bei dem auch unbekannte Risiken auftreten können. Die mit einer unwirksamen Einwilligung vorgenommene Operation ist rechtswidrig und kann Schadensersatzansprüche der Patientin begründen.

 
[OLG Hamm Pressemitteilung vom 20.2.2018]

AUS DEN HEFTEN
 
 
Wohnungseigentum - Aktuelle Entwicklungen zu Eigentums- und Nutzungsrechten, baulichen Maßnahmen und Verfahren (MDR 2018, 121)


von RiAG Dr. Olaf Riecke

Der folgende Beitrag schließt an die Rechtsprechungsübersichten aus dem Jahre 2017 (MDR 2017, 121 ff. und MDR 2017, 190 ff.) an und gibt einen Überblick über die Rechtsprechung des BGH (V. Zivilsenat) sowie der Instanzgerichte zu Eigentums- und Nutzungsrechten, baulichen Maßnahmen und verfahrensrechtlichen Besonderheiten aus den letzten 12 Monaten.

 
 

 
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Verantwortlich für den Inhalt:
Ass.-iur. Günter Warkowski
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
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Tel.: 0221-93738-712
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