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| | die Ehe für alle kommt! Der Bundestag hat es beschlossen, der Bundesrat hat es gebilligt. Der Himmel leuchtet in Regenbogenfarben. Dem Scheidungsanwalt huscht ein seliges Lächeln über das Gesicht. Denn er weiß, was schon der Schriftsteller Alexander Engel wusste: "Zum Heiraten gehören zwei, zum Scheiden - (mindestens) drei!" Lesen Sie hierzu den Blog-Beitrag von Frau Dr. Sachs "Ehe für alle - Was ändert sich?" in dem Experten-Blog unserer Zeitschrift FamRB. Die Reisewelle in die Sommerferien rollt seit einigen Wochen. Der EuGH hat nun entschieden, dass von Fluggesellschaften erhobene Stornierungsgebühren auf Missbräuchlichkeit überprüft werden können. Air Berlin hatte von seinen Kunden ein Bearbeitungsentgelt von 25 € einbehalten wollen. Es ist davon auszugehen, dass der BGH diese Gebühr für rechtsmissbräuchlich erklären wird.
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Noch eine wonnige Woche wünscht Ihnen Günter Warkowski Online-Redaktion
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Der Bundestag hat am 30.6.2017 den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts unverändert angenommen. Am 7.7.2017 hat das Gesetz nun auch den Bundesrat passiert; ein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses wurde nicht gestellt. [Bundestag und Bundesrat online] |
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| Die Experten des Arbeitskreises Abstammungsrecht haben am 4.7.2017 in Berlin ihren Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz offiziell übergeben. Der Arbeitskreis war eingesetzt worden, um im Hinblick auf die zunehmende Vielfalt der heutigen Familienkonstellationen und die Entwicklungen der Reproduktionsmedizin Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen. [BMJV PM vom 4.7.2017] |
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| EuGH 6.7.2017, C-290/16 Die Stornierungsgebühren, die Luftfahrtunternehmen verlangen, können auf Missbräuchlichkeit überprüft werden. Zudem sind die verschiedenen Bestandteile des an die Luftfahrtunternehmen zu zahlenden Endpreises gesondert auszuweisen. [EuGH PM Nr. 75 vom 6.7.2017] |
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| OLG Oldenburg 18.5.2017, 1 U 65/16 Bei einem Autoverkauf zwischen Privatleuten kann der Käufer zwar nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass der Verkäufer den von ihm angegebenen Tachostand auf seine Richtigkeit überprüft hat. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Verkäufer zuvor die Laufleistung im Kaufvertrag unter der Rubrik "Zusicherungen des Verkäufers" eigenhändig eingetragen hat. [OLG Oldenburg PM vom 10.7.2017] |
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| OLG Oldenburg 27.4.2017, 1 U 45/16 Fängt ein hochwertiges Wohnmobil bei jedem Kaltstart zu ruckeln an wird während des Ruckelns die Zugkraft des Motors spürbar unterbrochen, liegt nicht nur ein "Komfortmangel" vor. Die Käufer dürfen das Wohnmobil an den Händler zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet. Für die Zeit, die sie das Wohnmobil bereits genutzt haben, müssen sie sich allerdings einen Betrag als sog. "Gebrauchsvorteil" anrechnen lassen. [OLG Oldenburg PM vom 5.7.2017] |
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| OLG Bremen 15.6.2017, 5 U 16/16 Klauseln in den AGB eines Onlineanbieters von Veranstaltungstickets, mit denen den Kunden des Unternehmens beim Bezug von online erworbenen Veranstaltungstickets für den Versand ("Premiumversand") bzw. den Selbstausdruck der Tickets ("Ticketdirekt") besondere Entgelte abverlangt werden, sind unwirksam. Der Onlineanbieter wälzt damit Aufwand für Tätigkeiten auf den Kunden ab, die er vertraglich ohnehin schuldet bzw. die er im eigenen Interesse erbringt. [OLG Bremen PM vom 20.6.2017] |
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Die EU hatte es gut gemeint, als sie zum Jahr 2005 zugunsten von Flugpassagieren einen pauschalen Entschädigungsanspruch bei Flugausfall oder massiver Verspätung gegen die ausführende Airline verordnete. Den Fluggästen mangelt es jedoch nicht selten an dem zur Durchsetzung ihrer Ansprüche nötigen Wissen und Durchhaltevermögen. Deswegen gehen sie zunehmend dazu über, ihre Entschädigungsansprüche nicht mehr selbst geltend zu machen, sondern an sog. Fluggast-Portale gegen Sofortauszahlung abzutreten. | | |
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