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| | haftet der TÜV wegen fehlerhafter - von ihm dennoch zertifizierter - Brustimplantate aus minderwertigem Industriesilikon? Dieser Frage ist der EuGH nachgegangen. Wie das Gericht entschieden hat, erfahren Sie in diesem Newsletter! Der VII. Zivilsenat des BGH hat eine sehr umstrittene Frage zum Werkmangel und den Gewährleistungsrechten vor Abnahme des Werks beantwortet. Lesen Sie hierzu auch den wöchentlichen MDR-Blog-Beitrag von Dr. Klaus Bacher (Richter am BGH) inklusive Praxistipp! Außerdem hat der BGH entschieden, dass Kindergeld im Prozesskostenhilferecht auch nach der zum 1.1.2008 erfolgten Änderung des § 1612 b BGB grundsätzlich Einkommen des Beziehers darstellt. +++ Zivilrecht-Nachrichten auf Twitter +++ Mit den besten Grüßen aus Köln Günter Warkowski Online-Redaktion PS: Steuerrecht trifft auf Familienrecht. Hierzu möchten wir Sie gerne auf unser Seminar "Steuerrecht in der familienrechtlichen Praxis" am 5.5.2017 in Köln sowie am 12.5.2017 in Hamburg aufmerksam machen. Für weitere Informationen bzw. eine Anmeldung klicken Sie bitte hier! |
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Anzeige EuGH 16.2.2017, C-219/15 Nach der Richtlinie über Medizinprodukte obliegt einer benannten Stelle, die - wie der TÜV - im Rahmen eines Verfahrens der EG-Konformitätserklärung tätig wird, keine generelle Pflicht, unangemeldete Inspektionen durchzuführen, Produkte zu prüfen und/oder Geschäftsunterlagen des Herstellers zu sichten. Liegen allerdings Hinweise darauf vor, dass ein Medizinprodukt die Anforderungen der Richtlinie möglicherweise nicht erfüllt, muss die benannte Stelle alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ihren Verpflichtungen aus dieser Richtlinie nachzukommen. [EuGH PM Nr. 14 vom 16.2.2017] |
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BGH 19.1.2017, VII ZR 301/13 Der Besteller kann Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werkes mit Erfolg geltend machen. Er kann berechtigt sein, Mängelrechte ohne Abnahme geltend zu machen, wenn er nicht mehr die (Nach-) Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist. Allein das Verlangen eines Vorschusses für die Beseitigung eines Mangels im Wege der Selbstvornahme genügt dafür nicht. |
BGH 25.1.2017, XII ZR 69/16 Eine in einem Mietvertrag über Gewerberäume enthaltene sog. doppelte Schriftformklausel kann im Falle ihrer formularmäßigen Vereinbarung wegen des Vorrangs der Individualvereinbarung nach § 305 b BGB eine mündliche oder auch konkludente Änderung der Vertragsabreden nicht ausschließen. |
BGH 14.12.2016, XII ZB 207/15 Kindergeld ist i.S.d. Prozesskostenhilferechts auch nach der zum 1.1.2008 erfolgten Änderung des § 1612 b BGB grundsätzlich Einkommen des Beziehers. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist. |
OLG Frankfurt a.M. 26.1.2017, 1 U 31/15 Der Aufopferungsanspruch ist kein Schadensersatzanspruch, so dass § 253 BGB nicht anwendbar ist. Ob mit der am 1.8.2002 in Kraft getretenen Neuregelung in § 253 Abs. 2 BGB die bisherige BGH-Rechtsprechung zur Beschränkung des allgemeinen Aufopferungsanspruchs auf einen Ausgleich nur materieller Einbußen überholt ist, ist durch den BGH bislang noch nicht entschieden. [Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank] |
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OLG Hamm 8.11.2016, 7 U 80/15 Ein Kunde, der - u.a. als Wertanlage - beim Juwelier zwei Diamantohrringe als Pärchen erwirbt, muss sich an dem Kaufvertrag festhalten lassen, wenn die sachverständige Klassifizierung der Schmuckstücke die Pärchen-Eigenschaft bestätigt und kein grobes Missverhältnis zwischen dem Wert der Schmuckstücke und dem Verkaufspreis besteht. [OLG Hamm PM vom 17.2.2017] |
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