Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Zivilrecht
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  Jede Woche neu – alles Wichtige aus dem Zivilrecht 23.03.2016  
 

  Sehr geehrter Herr Prof. Do,
der BGH hat entschieden, dass ein Grundstückserwerb durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich ist. Allerdings muss der Erwerb einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen.

Außerdem haben die Karlsruher Richter festgestellt, dass die Beweggründe eines Verbrauchers beim Widerruf eines Fernabsatzvertrages keine Rolle spielen. Für die Wirksamkeit des Widerrufs eines im Internet abgeschlossenen Kaufvertrages genügt vielmehr allein die Tatsache, dass der Widerruf fristgerecht erklärt wird.

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Mit freundlichen Grüßen
Günter Warkowski
Online-Redaktion


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Meldungen:

Ein Grundstückserwerb durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist grundsätzlich möglich
 
Beweggründe des Verbrauchers spielen beim Widerruf eines Fernabsatzvertrages keine Rolle
 
Berechtigter darf sein dingliches Wohnungsrecht nach Bluttat unter Umständen nicht mehr persönlich ausüben
 
80-jähriger Pedelec-Fahrer haftet nach verkehrswidriger Schrägfahrt allein
 
Kaufvertrag über Neuwagen mit fünf Türen bei Lieferung eines Dreitürers aufgrund eines Chiffrierkürzels im Bestellformular
 
 


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BGH 18.3.2016, V ZR 75/15

Ein Grundstückserwerb durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist grundsätzlich möglich

Wohnungseigentümer können grundsätzlich den Erwerb eines Grundstücks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als (teils)rechtsfähigen Verband beschließen; allerdings muss der Erwerb einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen. Eine Baulast, mit der ein Grundstückseigentümer den nach öffentlichem Recht erforderlichen Stellplatznachweis erfüllt, gewährt den Wohnungseigentümern als Begünstigte jedoch weder einen Nutzungsanspruch noch verpflichtete sie den Grundstückseigentümer, die Nutzung zu dulden.
[BGH PM Nr. 59 vom 18.3.2016]


BGH 16.3.2016, VIII ZR 146/15

Beweggründe des Verbrauchers spielen beim Widerruf eines Fernabsatzvertrages keine Rolle

Für die Wirksamkeit des Widerrufs eines im Internet geschlossenen Kaufvertrags genügt allein die Tatsache, dass der Widerruf fristgerecht erklärt wird. Es ist grundsätzlich ohne Belang, aus welchen Gründen der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
[BGH PM Nr. 57 vom 16.3.2016]


BGH 11.3.2016, V ZR 208/15

Berechtigter darf sein dingliches Wohnungsrecht nach Bluttat unter Umständen nicht mehr persönlich ausüben

Zu den Interessen des Grundstückseigentümers nach § 1020 S. 1 BGB gehören bei einem dinglichen Wohnungsrecht auch die persönlichen Beziehungen zwischen dem Berechtigten und den Personen, die dem vom Berechtigten getöteten Grundstückseigentümer nahe standen und weiterhin auf dem Grundstück leben. Insofern muss der Berechtigte das Wohnungsrecht nicht aufgeben, darf es u.U. aber nicht mehr persönlich ausüben.
[BGH PM Nr. 56 vom 11.3.2016]


OLG Hamm 9.2.2015, 9 U 125/15

80-jähriger Pedelec-Fahrer haftet nach verkehrswidriger Schrägfahrt allein

Bei Verlassen des durch eine durchgehende weiße Linie von der Fahrbahn abgeteilten Radweges in Richtung Fahrbahn sind die erhöhten Sorgfaltspflichten des § 10 S. 1 StVO zu beachten. Das Überqueren dieser Linie entgegen § 2 Abs. 4 S. 2 StVO unter Missachtung der sich aus § 10 S. 1 StVO ergebenden Sorgfaltspflichten, um unmittelbar anschließend unter Missachtung der weiteren sich aus § 9 Abs. 1 und 4 StVO ergebenden Pflichten zwecks Linksabbiegens zur Straßenmitte zu lenken, rechtfertigt die Alleinhaftung des Radfahrers im Falle der Kollision mit dem nachfolgenden Verkehr.
[OLG Hamm PM vom 21.3.2016]


Schleswig-Holsteinisches OLG 12.2.2016, 17 U 66/15

Kaufvertrag über Neuwagen mit fünf Türen bei Lieferung eines Dreitürers aufgrund eines Chiffrierkürzels im Bestellformular

Enthält das Bestellformular über ein Neufahrzeug ein dem Käufer nicht bekanntes Chiffrierkürzel und wird deshalb ein Wagen mit drei Türen ausgeliefert, obwohl der Käufer einen Fünftürer kaufen wollte, so kann sich aus den Gesamtumständen ergeben, dass ein Kaufvertrag über ein fünftüriges Fahrzeug zustande gekommen ist. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der Käufer bislang einen Fünftürer fuhr, die Probefahrt in einem fünftürigen Fahrzeug absolviert wurde und in dem anschließenden Verkaufsgespräch nicht mehr über die Anzahl der Türen gesprochen wurde.
[Schleswig-Holsteinisches OLG PM Nr. 3 vom 21.3.2016]



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