Aufsatz zur VDI 2077 und zu ungedämmten Heizungsrohren in Estrich/Wänden
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Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Zivilrecht 07.02.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
"Respekt, wer's selber macht" heißt es in dem Claim einer deutschen Baumarkt-Kette. Doch Hobby-Handwerker sorgen auch für reichlich Querelen vor Gericht, wie zwei Fälle in diesem Newsletter zeigen:

"Erst grübeln, dann dübeln", dachte sich wohl der Vermieter einer Wohnung in München: Ein Laien-Handwerker hatte lange Dübel verwendet und damit eine Hauptwasserleitung angebohrt. Für den Vermieter eine grob fahrlässiges Verhalten und somit ein Kündigungsgrund. Doch zu Unrecht, wie das AG München entschied (Az.: 424 C 27317/16).

Drei Hobby-Mechaniker aus dem Sauerland haben bewiesen, dass Leichtsinn und Torheit durchaus Nachbarn sind. Sie hatten sich eine Hebebühne in einer Werkstatt gemietet, um Benzin aus einem Tank abzulassen. Dabei gelangte etwas Treibstoff auf die Hand eines Mannes. Um die Brennbarkeit zu "testen", zündete ein anderer die Hand an. Im folgenden Chaos brannte schließlich das gesamte Gebäude ab. Für den Schaden müssen nun sowohl die drei Sauerländer als auch der Vermieter der Werkstatt aufkommen, wie das OLG Hamm entschieden hat (Az.: 9 U 120/15). "Once bitten twice shy", wie der Engländer sagt!

Einen sonnigen Fastelovend wünscht Ihnen




Günter Warkowski
Online-Redaktion

 

 
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Außerordentliche Kündigung bei gefährdet erscheinender finanzieller Leistungsfähigkeit des bei Tod des Mieters in das Mietverhältnis Eintretenden?
Jobcenter hat unmittelbaren Rückforderungsanspruch gegen Vermieter wegen Mietzahlung nach Vertragsende
Brennbarkeit von Benzin "getestet" - Schadenregulierung nach einem Brandschadenereignis
Sohn enterbt: Dennoch Pflichtteil für Enkelkind
Sturz auf schadhaftem Radweg führt nicht zwangsläufig zu einem Schadensersatzanspruch
Angebohrte Wasserleitung rechtfertigt keine Kündigung
 
 
AUS DEN HEFTEN
Keine Korrektur unerfasster Rohrwärme nach VDI 2077, wenn ungedämmte Heizungsrohre im Estrich/in den Wänden verlaufen (MietRB 2017, 209)
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BGH 31.1.2018, VIII ZR 105/17
 
Außerordentliche Kündigung bei gefährdet erscheinender finanzieller Leistungsfähigkeit des bei Tod des Mieters in das Mietverhältnis Eintretenden?

Eine drohende finanzielle Leistungsunfähigkeit, bzw. eine gefährdet erscheinende Leistungsfähigkeit eines nach dem Tod des ursprünglichen Mieters eingetretenen (neuen) Mieters kommt nur in besonderen Ausnahmefällen als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 563 Abs. 4 BGB in Betracht. Deshalb muss die auf eine bloß drohende finanzielle Leistungsunfähigkeit oder gefährdet erscheinende Leistungsfähigkeit des eingetretenen Mieters gestützte Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses stets auf konkreten Anhaltspunkten und objektiven Umständen beruhen, die den zuverlässigen Schluss zulassen, dass fällige Mietzahlungen alsbald ausbleiben werden.

 
[BGH PM Nr. 23 vom 31.1.2018]

 
BGH 31.1.2018, VIII ZR 39/17
 
Jobcenter hat unmittelbaren Rückforderungsanspruch gegen Vermieter wegen Mietzahlung nach Vertragsende

Ein Jobcenter, das im Rahmen von Sozialleistungen Mietzahlungen gem. § 22 Abs. 7 SGB II unmittelbar an einen Vermieter überweist, kann im Fall versehentlich über das Ende des Mietverhältnisses hinaus gezahlter Mieten einen diesbezüglichen Rückforderungsanspruch unmittelbar gegenüber dem Vermieter geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass letzterer bereits bei Erhalt der Zahlung wusste, dass ihm dieser Betrag wegen der Beendigung des Mietvertrags nicht zusteht.

 
[BGH PM Nr. 22 vom 31.1.2018]

 
OLG Hamm 4.4.2017, 9 U 120/15
 
Brennbarkeit von Benzin "getestet" - Schadenregulierung nach einem Brandschadenereignis

Das Ablassen von Benzin in einem freien Strahl in einen offenen Eimer, aus dem zuvor mittels Schraubendrehers eröffneten Tank eines sich auf einer Hebebühne befindlichen Fahrzeugs ist grob unsachgemäß und widerspricht jeglichen Sicherheitsvorschriften. Die hierzu bestehenden Brandschutzregeln für Inhaber und Beschäftigte von Fahrzeuginstandsetzungsbetrieben können auch zur Konkretisierung der Sorgfaltspflichten diesem Personenkreis nicht unterfallender Beteiligte herangezogen werden.

 
[OLG Hamm Pressemitteilung vom 5.2.2018]

 
OLG Hamm 26.10.2017, 10 U 31/17
 
Sohn enterbt: Dennoch Pflichtteil für Enkelkind

Enterbt ein Großvater nur seinen Sohn und vererbt sein Vermögen anderen Erben, kann dem Enkel ein Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen. Für das gesetzliche Erbrecht eines Abkömmlings kommt es auf dessen rechtliche Abstammung vom Erblasser an; der Beweis der rechtlichen Abstammung kann durch die Vorlage einer Geburtsurkunde erbracht werden.

 
[OLG Hamm PM vom 5.2.2018]

 
LG Magdeburg 1.2.2018, 10 O 984/17
 
Sturz auf schadhaftem Radweg führt nicht zwangsläufig zu einem Schadensersatzanspruch

Die Kommunen müssen nur die Gefahren ausräumen und ggf. vor ihnen warnen, die für den sorgfältigen Straßenbenutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die dieser sich nicht oder nicht rechtzeitig einstellen kann. Die Behörden haben hingegen regelmäßig keine weitergehenden Pflichten, wenn der Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und der Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden kann.

 
[LG Magdeburg PM vom 1.2.2018]

 
AG München 8.3.2017, 424 C 27317/16
 
Angebohrte Wasserleitung rechtfertigt keine Kündigung

In Fällen, in denen Sockelleisten mit Dübeln, die so lang sind, dass sie 3 cm in die Wand ragen, befestigt werden und der Leitungsverlauf weder positiv bekannt noch durch den Einsatz eines Metalldetektors abgeklärt ist, ist von einer fahrlässigen Pflichtverletzung auszugehen. Insofern gibt das Anbohren einer Wasserleitung durch einen helfenden Freund dem Vermieter keinen hinreichenden Kündigungsgrund gegenüber dem Mieter.

 
[AG München PM vom 2.2.2018]

AUS DEN HEFTEN
 
 
Keine Korrektur unerfasster Rohrwärme nach VDI 2077, wenn ungedämmte Heizungsrohre im Estrich/in den Wänden verlaufen (MietRB 2017, 209)

Beiträge für die Beratungspraxis
von RA Frank-Georg Pfeifer

Der BGH hat es mit seinem Urteil (BGH v. 15.3.2017 - VIII ZR 5/16, MietRB 2017, 199 abgelehnt, gem. § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkV die VDI-Richtline 2077 (Beiblatt Rohrwärme) in den Fällen analog anzuwenden, in denen zwar eine erhebliche Wärmeabgabe durch ungedämmte Heizungsrohre erfolgt, diese Rohre aber entgegen dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkV nicht freiliegend verlaufen, sondern, wie im entschiedenen Fall, unter dem Estrich liegen.

 
 

 
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Ass.-iur. Günter Warkowski
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Tel.: 0221-93738-712
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