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| | welcher Zeitpunkt ist bei einem Kasko-Schadensfall der "richtige" für die anwaltliche Vertretung? Keine leicht zu beantwortende Frage, insbesondere wenn es darum geht, inwieweit der Geschädigte die Kosten für die Rechtsverfolgung ersetzt verlangen kann. Der BGH hat sich mit dem Thema in einem aktuellen Urteil auseinandergesetzt. In dem Fall hatte sich der Geschädigte bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mit seinem Versicherer anwaltlich vertreten lassen. Außerdem in diesem Newsletter: ein BVerfG-Beschluss zur Zwangsbehandlung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung sowie weitere BGH-Entscheidungen u.a. zur Unwirksamkeit einer Festpreis-Klausel in den AGB des Auftraggebers eines Einheitspreis-Bauvertrags und zur erneuten Anordnung des schriftlichen Verfahrens (lesen Sie hierzu auch den Blogbeitrag von Bacher). Im Zusammenhang mit einer Entscheidung des OLG Hamm zu einem nicht diagnostizierten Kompartmentsyndrom und anschließender Amputation des Unterarms möchten wie Sie zudem auf den Aufsatz "Arzthaftung - Aktuelle Rechtsprechung zum Diagnoseirrtum und zur unterlassenen Befunderhebung" von Martis/Winkhart-Martis aus dem aktuellen Heft der MDR hinweisen - frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Probeabonnements. Beste Grüße aus Köln Günter Warkowski Online-Redaktion |
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Anzeige BVerfG 19.7.2017, 2 BvR 2003/14 Die vom BVerfG zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug entwickelten Maßgaben können auch auf die Zwangsbehandlung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung übertragen werden. Das BVerfG hat die Rechtsgrundlage für die medizinische Zwangsbehandlung im Psychischkrankengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der bis zum 30.7.2016 gültigen Fassung (PsychKG M-V) für mit dem GG unvereinbar und nichtig erklärt. [BVerfG PM Nr. 71 vom 16.8.2017] |
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| BGH 11.7.2017, VI ZR 90/17 Allein der Umstand, dass bei der späteren Schadensabwicklung durch den Kaskoversicherer u.U. ein Quotenvorrecht zu berücksichtigen sein könnte, reicht nicht aus, um die Erforderlichkeit anwaltlicher Hilfe schon bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem eigenen Kaskoversicherer wegen der Schadensmeldung zu begründen. Wird im späteren Verlauf anwaltliche Hilfe doch erforderlich, führt die zu frühe Einschaltung des Anwalts jedoch nicht zum vollständigen Ausschluss der Erstattungsfähigkeit der Kosten.
| BGH 4.7.2017, XI ZR 470/15 Kann die Frist des § 128 Abs. 2 S. 3 ZPO zunächst nicht eingehalten werden, kann das Gericht erneut die Zustimmung beider Parteien zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren einholen. Auf dieser Grundlage kann es dann gem. § 128 Abs. 2 S. 1 ZPO erkennen.
| BGH 20.7.2017, VII ZR 259/16 Die in AGB des Auftraggebers eines Einheitspreis-Bauvertrags enthaltene Klausel "Die dem Angebot des Auftragnehmers zugrunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich." benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher unwirksam.
| BGH 19.7.2017, IV ZR 535/15 Für die Bemessung des Grads der Berufsunfähigkeit darf nicht nur auf den Zeitanteil einer einzelnen Tätigkeit abgestellt werden, die die versicherte Person nicht mehr ausüben kann, wenn sie einen untrennbaren Bestandteil eines beruflichen Gesamtvorgangs darstellt.
| OLG Hamm 13.6.2017, 26 U 59/16 Nach einer Gipsschienenbehandlung muss der Hausarzt bei der Nachsorge die Möglichkeit eines Kompartmentsyndroms in Betracht ziehen, wenn der Patient hierfür typische Beschwerden schildert. Werden die zielführenden Symptome nicht abgeklärt, kann dies als grober Behandlungsfehler gewertet werden, für den dem Patienten ein Schmerzensgeld i.H.v. 50.000 Euro zustehen kann, wenn er infolge des Arztfehlers seinen rechten Unterarm verliert. [OLG Hamm PM vom 10.8.2017] |
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Die Autoren des Standardwerkes "Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Auflage 2017" stellen im Anschluss an die Vorjahresberichte (MDR 2015, 429; MDR 2015, 746) sowie die diesjährige Rechtsprechungsübersicht zur Aufklärung des Patienten (MDR 2017, 858) die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zum Diagnoseirrtum und zur unterlassenen Befunderhebung dar. | | |
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