| MELDUNGEN |
BGH 15.11.2017, XII ZB 503/16 Ab welchem Einkommen eine tatsächliche Vermutung für den vollständigen Verbrauch der Einkünfte zur Deckung des Lebensbedarfs entfällt, bleibt der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall vorbehalten. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Gerichte von einer tatsächlichen Vermutung ausgehen, wenn dieses das Doppelte des höchsten Einkommensbetrags der Düsseldorfer Tabelle (2x 5.500 €) nicht übersteigt (sog. relative Sättigungsgrenze). [BGH online] | |
| BGH 28.11.2017, XI ZR 211/16 Der Bürge kann sich nach § 768 Abs. 1 S. 1 BGB auf ein Leistungsverweigerungsrecht des Hauptschuldners aus einem zwischen diesem und dem Gläubiger geschlossenen Stillhalteabkommen auch dann berufen, wenn sich der Gläubiger darin die Geltendmachung der Ansprüche aus der Bürgschaft ausdrücklich vorbehalten hat. [BGH online ] | |
| OLG Nürnberg 4.9.2017, 4 U 1178/17 Für die Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses gelten hohe Anforderungen. Insbesondere ist ein solcher nicht anzunehmen, wenn der Schädiger eine Haftpflichtversicherung hat. Derjenige, der sich bewusst oder fahrlässig Gefahren aussetzt, willigt zwar nicht in die Schädigung ein, kann aber wegen Mitverschuldens verpflichtet sein, seinen Schaden ganz oder zum Teil selbst zu tragen. [OLG Nürnberg, PM Nr. 1 vom 11.1.2018] | |
| OLG Hamm 24.10.2017, 10 U 14/17 Macht ein Erblasser zu Lebzeiten ihm zustehende Rentenansprüche nicht geltend und unternimmt dies der Erbe, kann der Zahlungspflichtige dem Erben die ihm gegen den Erblasser zustehenden Einwände geltend machen und auch die Einrede der Verjährung erheben. Die Voraussetzung einer die Verjährung hemmenden Stundungsabrede zwischen Zahlungspflichtigem und Erblasser hat der Erbe nachzuweisen. [OLG Hamm, PM vom 15.1.2018] | |
| Das Wohnungseigentumsgesetz soll künftigen Anforderungen besser gerecht werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (19/401) vor, der jetzt beim Bundestag zur weiteren Beratung eingegangen ist. [Bundestag online] | |
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