Familienrecht | Verbraucherschutz | Mietrecht | Haftung eines Krankenhausträgers
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  Jede Woche neu – alles Wichtige aus dem Zivilrecht 26.04.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Der Gesetzgeber habe die Reproduktionsmedizin eingrenzen wollen und den Schutz der betroffenen Frauen und gezeugten Kinder vor damit einhergehenden Gefahren kommerziellen Handelns über den Wunsch kinderloser Paare nach Elternschaft gestellt, so das OLG Braunschweig (Az.: 1 UF 83/13). Es hat sich somit gegen die Entscheidung eines US-Gerichtes in Colorado ausgesprochen. "Glück kann man sich nicht kaufen", heißt es. Bleibt nun abzuwarten, was der BGH demnächst dazu sagt!

Eine Autowerkstatt, die damit wirbt, eine autorisierte Service-Fachwerkstatt für eine bestimmte Marke zu sein, muss verkehrssicherheitsrelevante Rückrufaktionen des Herstellers kennen. In dem maßgeblichen Fall vor dem OLG Hamm (Az.: 12 U 101/16) galt die Aktion einer unzureichend gesicherten Mutter in einem Getrieberad bestimmter Baureihen des Herstellers Chrysler Dodge. Der Dienstleister war nicht im Bilde, der Kunde völlig ahnungslos. So gilt auch bei der Wahl der Autowerkstatt die angeblich von Wladimir Iljitsch Lenin stammende Redewendung: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!"

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Noch eine tolle Woche!
Günter Warkowski
Online-Redaktion


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Meldungen:

Kommerzielle Leihmutterschaft verstößt gegen wesentliche Grundsätze des nationalen Rechts
 
Fachwerkstatt muss Rückrufaktion kennen
 
Zum Begriff des beweglichen Geschäftsraums
 
Krankenhäuser müssen bei Hin- und Weglauftendenz auch die Fenster sichern
 
Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis im Räumungsprozess
 
Grundsätzliches Verbot der Haustierhaltung in AGB des Vermieters ist unwirksam
 
 


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OLG Braunschweig 12.4.2017, 1 UF 83/13

Kommerzielle Leihmutterschaft verstößt gegen wesentliche Grundsätze des nationalen Rechts

Das OLG Braunschweig hat die Anerkennung der rechtlichen Elternschaft eines Ehepaares für zwei in den USA von einer Leihmutter ausgetragene Zwillingskinder abgelehnt. Es hat sich damit zugleich gegen die Anerkennung der - ihre rechtliche Elternschaft begründende - Entscheidung eines US-Gerichts im Bundestaat Colorado ausgesprochen.
[OLG Braunschweig PM vom 20.4.2017]


OLG Hamm 8.2.2017, 12 U 101/16

Fachwerkstatt muss Rückrufaktion kennen

Bezeichnet sich eine Werkstatt als Fachwerkstatt für Fahrzeuge einer bestimmten Marke, trifft sie die Pflicht sich zu informieren, ob ein Fahrzeug, das ihr für Inspektionsarbeiten übergeben wird, von einer Rückrufaktion wegen sicherheitsrelevanter Mängel betroffen ist. Das gilt auch dann, wenn sie nur mit Wartungsarbeiten im Umfang einer "kleinen Inspektion" beauftragt ist und wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen sog. "Grauimport" handelt.
[OLG Hamm PM vom 21.4.2017]


OLG München 15.3.2017, 3 U 3561/16

Zum Begriff des beweglichen Geschäftsraums

Der Begriff "beweglich" ist in Bezug auf Geschäftsräume nicht physikalisch zu verstehen und auch nicht mit dem baurechtlichen Begriff der fliegenden Bauten gleichzusetzen. Ein Messestand ist grundsätzlich geeignet, ein beweglicher Geschäftsraum zu sein.
[Bayern.Recht]


OLG Hamm 17.1.2017, 26 U 30/16

Krankenhäuser müssen bei Hin- und Weglauftendenz auch die Fenster sichern

Mit der stationären Aufnahme einer Patientin übernimmt die Klinik auch eine Obhut- und Schutzpflicht, um die Patientin vor zumutbaren Gefahren und Schäden zu schützen. Besteht bei einem Patienten eine Hin- und Weglauftendenz, kann eine Sicherung der Fenster geboten sein.
[OLG Hamm PM vom 19.4.2017]


LG Aurich 21.10.2016, 1 T 275/16

Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis im Räumungsprozess

Die Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses kann als stillschweigende Ablehnung einer Räumungsfrist gewertet werden. Hat der Vermieter die Möglichkeit mit einer Rücknahme der Klage vor Zustellung die Verfahrenskosten dem Mieter gem. § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO auferlegen zu lassen und nutzt diese Möglichkeit nicht, so sind ihm insoweit die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.
[Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen OLG]


AG Nürnberg 18.11.2016, 30 C 5357/16

Grundsätzliches Verbot der Haustierhaltung in AGB des Vermieters ist unwirksam

Eine in einem Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach Tierhaltung nicht gestattet ist, stellt Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Vermieters dar, wenn die Parteien diese nicht individuell ausgehandelt haben. Eine solche Klausel ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
[AG Nürnberg PM vom 25.4.2017]



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Ass.-iur. Günter Warkowski
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Tel.: 0221-93738-712
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