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| | der beste Nachbar bleibt bekanntlich der, den man von weitem grüßt. Aber es stehen gerade in Großstädten selbst Einfamilienhäuser oft nah beieinander. So auch in einem Fall, den das AG München zu entscheiden hatte. Den Kindern des Nachbarn wollte ein Mann das Musizieren verbieten. Sie spielten ihm (mit Schlagzeug, Tenorhorn und Saxophon) zu schlecht. Doch das Gericht wies die Klage ab (Az.: 171 C 14312/16). Schließlich könne Musik nur dann als Lärm klassifiziert werden, wenn jemand absichtlich das Musizieren in eine bloße Produktion von Geräuschen pervertiere, was vorliegenden nicht der Fall sei. Wie wusste schon Wilhelm Busch: "Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden." Lesen Sie zu diesem Thema auch den aktuellen Aufsatz "Die einvernehmliche Streitbeilegung im Nachbarschaftsrecht" von Notar Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz und RA Christoph Peter, LL.M. in unserer Zeitschrift MDR (auch frei abrufbar für Abonnenten eines Probeabos). Der BGH hat im Hinblick auf künstliche Befruchtung festgestellt, dass für eine Eizellspende (Kosten: 11.000 €) im Ausland (hier: Tschechien) kein Versicherungsschutz besteht, da sie gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz verstößt (Az.: IV ZR 141/16). Die Richter waren der Ansicht, dass der "durchschnittliche Versicherungsnehmer" die Musterbedingungen auch so verstehe. +++ Zivilrecht-Nachrichten auf Twitter +++ Mit sonnigen Grüßen aus Köln! Günter Warkowski Online-Redaktion |
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Verlagsangebot BGH 14.6.2017, IV ZR 141/16 Für eine im Ausland vorgenommene künstliche Befruchtung mittels Eizellspende besteht kein Versicherungsschutzes in der privaten Krankheitskostenversicherung. Der Versicherer muss lediglich Aufwendungen für solche Heilbehandlungen ersetzen, die nach deutschem Recht in Deutschland erlaubt sind. [BGH PM Nr. 39 vom 14.6.2017] |
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| BGH 14.3.2017, VI ZB 36/16 Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt, ist bis zur Entscheidung über diesen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einlegen zu können, wenn er nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste. Dies gilt auch dann, wenn neben dem Antrag auf Prozesskostenhilfe zusätzlich eine unzulässige Berufung eingelegt wurde. | BGH 10.5.2017, VIII ZR 79/16 Bei der Betriebskostenabrechnung für gemischt genutzte Grundstücke ist es nicht notwendig bei der Umlage der Grundsteuer einen Vorwegabzug für die gewerblich genutzten Einheiten vorzunehmen. | BGH 26.4.2017, I ZB 41/16 Die Kosten des Verfahrens nach § 101 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 und Abs. 9 S. 1 UrhG gegen einen Internet-Provider auf Auskunft über den Inhaber einer IP-Adresse sind notwendige Kosten nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO im Rechtsstreit gegen die Person, dir für eine über diese IP-Adresse begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist. | BGH 17.2.2017, V ZR 147/16 Greift der Kläger allein den Ausspruch des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung an, ist die Revision mangels Beschwer jedenfalls dann unzulässig, wenn der Vorbehalt nach § 780 Abs. 2 ZPO entbehrlich war. | AG München 29.3.2016, 171 C 14312/16 Musik kann nur dann als Lärm klassifiziert werden, wenn jemand absichtlich den Vorgang des Musizierens in eine bloße Produktion von Geräuschen pervertiert. Die gesunde - auch musikalische - Entwicklung junger Menschen steht unter dem besonderen Schutz und in dem besonderen Interesse des Staates. [AG München PM vom 16.6.2017] |
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Nachbarstreitigkeiten sind aufgrund des räumlichen und sozialen Näheverhältnisses sowie der damit verbundenen Konfliktträchtigkeit nicht selten. Die Regelung des § 15a Abs. 1 S. 1 EGZPO sieht für die einzelnen Länder die Möglichkeit vor, eine obligatorische Streitschlichtung in Nachbarstreitigkeiten anzuordnen. Der folgende Beitrag erläutert die Besonderheiten einer obligatorischen Streitbeilegung bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten, gibt zahlreiche Hinweise für die Beratungspraxis und enthält Muster für eine Einigung sowie eine Bescheinigung über die erfolglose Durchführung. | | |
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