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| | das BVerfG hat die Feststellung der Vaterschaft an im Ausland eingefrorenen Embryonen abgelehnt. Das Gericht war nicht der Ansicht, dass die Embryonen durch eine vorgeburtliche Vaterschaftsfeststellung besser geschützt würden. Der BGH hat eine weitere grundlegende Entscheidung zu den Unterhaltsansprüchen des Kindes, zur Kindergeldverrechnung und zur Berechnung etwaiger Mehrbedarfe im Wechselmodell getroffen. In diesem Newsletter erfahren Sie mehr dazu! Das OLG Hamm hat sich mit der Arzthaftung beschäftigt und entschieden, dass eine OP ohne zuvor gesicherte Diagnose als grober Behandlungsfehler gewertet werden kann. Eine daraus folgende Querschnittslähmung kann insofern ein Schmerzensgeld von mindestens 400.000 € rechtfertigen.
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Mit den besten Grüßen aus Köln Günter Warkowski Online-Redaktion
PS: Was die unterhaltsrechtlichen Fragen zum Wechselmodell betrifft, möchten wir Sie gerne auf unser Seminar Aktuelles Unterhaltsrecht 2017 - Praxisnahe Rechtsfragen und neueste Rechtsprechung - am 6.4.2017 in Köln und am 27.4.2017 in Mannheim hinweisen. Für weitere Informationen bzw. eine Anmeldung klicken Sie bitte hier! |
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BVerfG 11.1.2017, 1 BvR 2322/16 Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Ablehnung wandte, den Beschwerdeführer als Vater von mehreren in einer kalifornischen Fortpflanzungsklinik kryokonservierten Embryonen festzustellen. Der BGH hatte die Rechtsbeschwerde hiergegen zurückgewiesen. [BVerfG PM Nr. 8 vom 2.2.2017] |
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BGH 11.1.2017, XII ZB 565/15 Beim Wechselmodell haben grundsätzlich beide Elternteile für den Barunterhalt des Kindes einzustehen, wobei sich der Unterhaltsbedarf nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern bemisst und außerdem die infolge des Wechselmodells entstehenden Mehrkosten umfasst. Der dem Kind von einem Elternteil während dessen Betreuungszeiten im Wechselmodell geleistete Naturalunterhalt führt nicht dazu, dass ein Barunterhaltsanspruch nicht geltend gemacht werden kann; vielmehr ist der geleistete Naturalunterhalt nur als (teilweise) Erfüllung des Unterhaltsanspruchs zu berücksichtigen. [BGH online] |
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BGH 13.12.2016, VI ZR 32/16 Bei Auffahrunfällen kann, auch wenn sie sich auf Autobahnen ereignen, der erste Anschein dafür sprechen, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft dadurch verursacht hat, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, unaufmerksam war oder mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist. Der Auffahrunfall reicht als Grundlage eines Anscheinsbeweises aber dann nicht aus, wenn weitere Umstände des Unfallereignisses bekannt sind, die als Besonderheit gegen die bei derartigen Fallgestaltungen gegebene Typizität sprechen. [BGH online] |
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BGH 18.1.2017, VIII ZR 17/16 Die für vergleichbare Sachen ortsübliche Miete, die der Vermieter gem. § 546a Abs. 1 Alt. 2 BGB für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache verlangen kann, wenn der Mieter diese nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, ist bei beendeten Wohnraummietverträgen nicht nach Maßgabe der auf laufende Mietverhältnisse zugeschnittenen Regelung über Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu bestimmen, sondern anhand der bei Neuabschluss eines Mietvertrages über die Wohnung ortsüblichen Miete (Marktmiete). [BGH online] |
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BGH 10.1.2017, VI ZB 31/16 Ein Sachverständiger kann gem. § 406 Abs. 1 S. 1 ZPO i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Insofern kann er wegen Besorgnis der Befangenheit auch dann abgelehnt werden, wenn er für einen nicht unmittelbar oder mittelbar am Rechtsstreit beteiligten Dritten ein entgeltliches Privatgutachten zu einer gleichartigen Fragestellung in einem gleichartigen Sachverhalt erstattet hat und wenn die Interessen der jeweiligen Parteien in beiden Fällen in gleicher Weise kollidieren. [BGH online] |
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OLG Hamm 11.11.2016, 26 U 111/15 Ist vor einer HWS-Operation eine neurologische Untersuchung geboten und unterbleibt diese, ist die Operation nicht indiziert. Die Vornahme eines schwerwiegenden operativen Eingriffs ohne zuvor gesicherte Diagnose, kann als grober Behandlungsfehler zu werten sein; eine daraus folgende Querschnittslähmung kann ein Schmerzensgeld i.H.v. 400.000 € rechtfertigen. [OLG Hamm PM vom 2.2.2017] |
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