| MELDUNGEN |
BGH 17.1.2018, VIII ZR 241/16 Eine gewerbliche Zwischenvermietung i.S.v. § 565 BGB kann auch dann gegeben sein kann, wenn der Hauptmieter mit der Weitervermietung der Wohnung selbst keinen Gewinn zu erzielen beabsichtigt, sondern sie als Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern als Werkswohnung zur Verfügung stellt und hierdurch eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt. Diese sind in dem Bestreben zu sehen, für das Unternehmen Arbeitnehmer an sich zu binden und sich Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmen zu verschaffen, die ihren Arbeitnehmern keine entsprechenden Werkswohnungen anbieten können. [BGH PM Nr. 12 vom 17.1.2018] | |
| BGH 16.1.2018, X ZR 44/17 Der Reiseveranstalter kann sich nach § 308 Nr. 4 BGB nur solche Leistungsänderungen vorbehalten, die unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseveranstalters für den Reisenden zumutbar sind. Zumutbar sind nur Änderungen aufgrund von Umständen, die nach Vertragsschluss eintreten und für den Reiseveranstalter bei Vertragsschluss auch nicht vorhersehbar sind; zudem dürfen sie den Charakter der Reise nicht verändern. [BGH PM Nr. 10 vom 17.1.2018] | |
| OLG Frankfurt a.M. 17.1.2018, 4 U 4/17 Der Insolvenzverwalter eines ehemaligen großen Handelskonzerns hat keine Schadensersatzansprüche gegen die mit einem Sanierungskonzept beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen eines unterlassenen Hinweises auf eine frühere Insolvenzreife, wenn dies nicht vertraglich geschuldet ist. Gezahlte Honorare, die im Bewusstsein der Umstände der Zahlungsunfähigkeit, getätigt wurden, sind jedoch zurück zu erstatten. [OLG Frankfurt a.M., PM vom 22.1.2018] | |
| OLG Oldenburg 26.10.2017, 1 U 60/17 Der erste Anschein spricht bei einem Auffahrunfall gegen den Auffahrenden. Es liegt nahe, dass er zu schnell, zu unaufmerksam oder ohne den erforderlichen Abstand gefahren ist. Den Vorausfahrenden kann aber ein sog. Mitverschulden treffen. [OLG Oldenburg PM vom 17.1.2018] | |
| OLG Hamm 11.5.2017, 10 U 64/16 Auch mit "Vollmacht" überschriebene Schriftstücke eines Erblassers können rechtswirksam errichtete privatschriftliche Testamente darstellen. Dass sie mit "Testament" oder "mein letzter Wille" überschrieben sind, ist nicht erforderlich, wenn sie auf einem ernstlichen Testierwillen beruhen. [OLG Hamm PM vom 16.1.2017] | |
| AG München 4.5.2017, 281 C 17481/16 Den von einer Familie mit kleinen Kindern ausgehenden Lärm müssen Nachbarn nicht grenzenlos hinnehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn Frequenz, Lautstärke und die Zeiten der Lärmentfaltung nicht mehr im Zusammenhang mit einer adäquaten Wohnnutzung oder einer hinzunehmenden lebhaften Lebensäußerung von Kindern stehen. [AG München PM Nr. 3 vom 12.1.2018] | |
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