Aufsatz zur Haftung beim unaufklärbaren Unfallereignis
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Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Zivilrecht 24.01.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
"Der Zahn beißt oft die Zunge, und doch bleiben sie gute Nachbarn", heißt es in einem alten Sprichwort. Dauerhafter Kinderlärm in Mehrfamilienhäusern beinhaltet jedoch eine Brisanz, die gute Nachbarschaft schlecht gedeihen lässt. Grundsätzlich steht das Gesetz dabei auf Seiten der Kinder, doch das AG München hat entschieden, dass Nachbarn den von Kleinkindern ausgehenden Lärm nicht grenzenlos hinnehmen müssen (Az.: 281 C 17481/16). Was nicht mehr zumutbar ist, erfahren Sie in diesem Newsletter!

"Wenn es hinten knallt, gibt es vorne Geld", lautet eine beliebte Floskel unter Verkehrsrechtlern. Anders sieht es aber bei einer "Vollbremsung aus dem Nichts" aus, wie eine Entscheidung des OLG Oldenburg zeigt (Az.: 1 U 60/17). Den Vorausfahrenden kann dabei ein erhebliches Mitverschulden treffen. Lesen Sie zum Thema Haftung beim "unaufklärbaren Unfallereignis" den Aufsatz von Dr. Rebler (MDR 2017, 551).

Eine harmonische Restwoche wünscht Ihnen


Günter Warkowski
Online-Redaktion

 

 
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MELDUNGEN
Zur unmittelbaren Anwendbarkeit des § 565 BGB zum Schutz des Mieters bei Weitervermietung als Werkswohnung
Zur Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter
Kein Schadensersatzanspruch eines großen insolventen Handelskonzerns gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Haftung nach "Vollbremsung aus dem Nichts"
Auch als Vollmacht überschriebene Schriftstücke können Testamente sein
WEG: Wieviel Lärm ist zumutbar?
 
 
AUS DEN HEFTEN
Die Haftung beim "unaufklärbaren Unfallereignis" (MDR 2017, 551)
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MELDUNGEN
 
BGH 17.1.2018, VIII ZR 241/16
 
Zur unmittelbaren Anwendbarkeit des § 565 BGB zum Schutz des Mieters bei Weitervermietung als Werkswohnung

Eine gewerbliche Zwischenvermietung i.S.v. § 565 BGB kann auch dann gegeben sein kann, wenn der Hauptmieter mit der Weitervermietung der Wohnung selbst keinen Gewinn zu erzielen beabsichtigt, sondern sie als Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern als Werkswohnung zur Verfügung stellt und hierdurch eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt. Diese sind in dem Bestreben zu sehen, für das Unternehmen Arbeitnehmer an sich zu binden und sich Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmen zu verschaffen, die ihren Arbeitnehmern keine entsprechenden Werkswohnungen anbieten können.

 
[BGH PM Nr. 12 vom 17.1.2018]

 
BGH 16.1.2018, X ZR 44/17
 
Zur Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann sich nach § 308 Nr. 4 BGB nur solche Leistungsänderungen vorbehalten, die unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseveranstalters für den Reisenden zumutbar sind. Zumutbar sind nur Änderungen aufgrund von Umständen, die nach Vertragsschluss eintreten und für den Reiseveranstalter bei Vertragsschluss auch nicht vorhersehbar sind; zudem dürfen sie den Charakter der Reise nicht verändern.

 
[BGH PM Nr. 10 vom 17.1.2018]

 
OLG Frankfurt a.M. 17.1.2018, 4 U 4/17
 
Kein Schadensersatzanspruch eines großen insolventen Handelskonzerns gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Der Insolvenzverwalter eines ehemaligen großen Handelskonzerns hat keine Schadensersatzansprüche gegen die mit einem Sanierungskonzept beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen eines unterlassenen Hinweises auf eine frühere Insolvenzreife, wenn dies nicht vertraglich geschuldet ist. Gezahlte Honorare, die im Bewusstsein der Umstände der Zahlungsunfähigkeit, getätigt wurden, sind jedoch zurück zu erstatten.

 
[OLG Frankfurt a.M., PM vom 22.1.2018]

 
OLG Oldenburg 26.10.2017, 1 U 60/17
 
Haftung nach "Vollbremsung aus dem Nichts"

Der erste Anschein spricht bei einem Auffahrunfall gegen den Auffahrenden. Es liegt nahe, dass er zu schnell, zu unaufmerksam oder ohne den erforderlichen Abstand gefahren ist. Den Vorausfahrenden kann aber ein sog. Mitverschulden treffen.

 
[OLG Oldenburg PM vom 17.1.2018]

 
OLG Hamm 11.5.2017, 10 U 64/16
 
Auch als Vollmacht überschriebene Schriftstücke können Testamente sein

Auch mit "Vollmacht" überschriebene Schriftstücke eines Erblassers können rechtswirksam errichtete privatschriftliche Testamente darstellen. Dass sie mit "Testament" oder "mein letzter Wille" überschrieben sind, ist nicht erforderlich, wenn sie auf einem ernstlichen Testierwillen beruhen.

 
[OLG Hamm PM vom 16.1.2017]

 
AG München 4.5.2017, 281 C 17481/16
 
WEG: Wieviel Lärm ist zumutbar?

Den von einer Familie mit kleinen Kindern ausgehenden Lärm müssen Nachbarn nicht grenzenlos hinnehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn Frequenz, Lautstärke und die Zeiten der Lärmentfaltung nicht mehr im Zusammenhang mit einer adäquaten Wohnnutzung oder einer hinzunehmenden lebhaften Lebensäußerung von Kindern stehen.

 
[AG München PM Nr. 3 vom 12.1.2018]

AUS DEN HEFTEN
 
 
Die Haftung beim "unaufklärbaren Unfallereignis" (MDR 2017, 551)


von RegR Dr. Adolf Rebler

Kommt es zwischen Verkehrsteilnehmern zum Unfall, ergibt sich relativ schnell die Frage nach der Haftung. Im Rahmen des § 17 Abs. 1 StVG hat jeder beteiligte Fahrzeughalter die für den Grad des Verschuldens des anderen Teiles oder der mitwirkenden Betriebsgefahr maßgeblichen Umstände zu beweisen. Doch wie ist zu entscheiden, wenn der Unfallhergang unaufklärbar ist? Der folgende Beitrag erläutert die besondere Beweissituation und gibt Kriterien zur Beurteilung der Haftungsverteilung an die Hand.

 
 

 
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50968 Köln
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verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
Ass.-iur. Günter Warkowski
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-712
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