Darstellungsprobleme? Im Browser anzeigen
Newsletter
01. Februar 2024

Nicht auf weiter fallende Bauzinsen setzen

Nach einem rasanten Endspurt zum Jahresende, bei dem die Bauzinsen innerhalb von 8 Wochen um fast 1 Prozentpunkt auf unter 3,0 % nachgaben, hat sich die Entwicklung inzwischen wieder beruhigt. Hintergrund sind neue Daten zur Inflation, die aus Sicht der Europäischen Zentralbank höher liegt als erwünscht. Das schiebt mögliche erste Zinsrücksetzer der EZB nach hinten, die eigentlich schon in die niedrigeren Bauzinsen eingepreist waren.

 

Daher sind die Zinsen zuletzt auch wieder leicht angestiegen. Wenn Sie also eine passende Immobilie gefunden haben, sollten Sie nicht auf weiter fallende Bauzinsen warten, sondern die aktuell guten Konditionen nutzen. Erste Anzeichen sprechen für bald wieder steigende Immobilienpreise

Zahl des Monats
310 € beträgt die durchschnittliche monatliche Ratenhöhe offener Kredite in Deutschland. Das geht aus der Marktstudie des Bankenfachverbandes hervor.

Niedrige Zinsen bei Volksbanken und Sparkassen

Nur 0,6 % betragen die Tagesgeldzinsen derzeit im Schnitt bei den Volksbanken und Sparkassen in Deutschland. Damit liegen die Genossenschaftsbanken deutlich unter dem Marktdurchschnitt bundesweit aktiver Banken von 1,71 %, wie eine Untersuchung von Verivox ergab.

 

Die Banken selbst erhalten derzeit 4 % Zinsen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank deponieren. Einige Institute geben diesen Zinssatz an ihre Kunden weiter. Über unseren Tagesgeld Vergleich erhalten Sie aktuell bis zu 4,05 % Zinsen auf Ihr Tagesgeld.

Anzeige

Kreditaufnahme für Rentner immer leichter

Immer mehr Banken vergeben Rentner­kredite und das auch mit lan­gen Lauf­zeiten. Nach einer Unter­suchung von Verivox ist inner­halb von 4 Jahren der Anteil der über 65-Jährigen an Neu­krediten von 3,7 auf 4,5 % gestiegen. Und das sogar zu durch­schnitt­lich besseren Zinsen als sie Kredit­nehmer in anderen Alters­gruppen erhalten.

 

Das liegt daran, dass Senioren in vielen Fällen mit ihrer Rente oder Pension über ein festes und krisen­sicheres Einkommen verfügen. Hinzu kommt, dass ältere Menschen nur selten in Schwierigkeiten mit der Rückzahlung geraten. Mehr als 98 % der über 50-Jährigen zahlen laut SCHUFA ihre Kredite wie vereinbart zurück. Das belohnen Banken mit besseren Zinsen als bei anderen Altersgruppen.

Schon gewusst, ...
dass die EU eine Bargeldobergrenze einführen will? Geplant ist ein Limit von 10.000 € für Einkäufe in Geschäften und bei Unternehmen. Das Ziel ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus. Nicht betroffen sind Geschäfte von privat zu privat.

Ausnahmen von der Austauschpflicht bei Heizungen

Das neue Heizungsgesetz gilt seit Anfang 2024. Wie schon im alten Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus dem Jahr 2020 ist auch hier eine Austauschpflicht für Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, enthalten. Es gibt aber weitrechende Ausnahmen, sodass nicht alle Hausbesitzer betroffen sind.

 

Die Austauschpflicht gilt nur für Heizungen die älter als 30 Jahre sind und eine veraltete, ineffiziente Technik enthalten. Damit sind Konstant-Temperaturkessel gemeint, die nicht regelbar sind und unabhängig von der Außentemperatur immer auf dieselbe Heiztemperatur erhitzen. Heizungen mit moderner Brenntechnik, wie z. B. Niedrig- oder Brennwertkessel, müssen nicht ausgetauscht werden.
 
Ausgenommen von der Tauschpflicht sind auch Heizungen, deren Heizleistung unter 4 kW beträgt, sowie Konstant-Temperaturkessel für die Warmwasseraufbereitung.
 
Ausnahmen gelten auch für Immobilienbesitzer, die ihr Haus lange selbst bewohnen. Wer vor dem 1.10.2002 eingezogen ist, muss eine alte Heizung nicht austauschen. Diese Ausnahme entfällt, sobald das Haus verkauft oder verschenkt wird.

 

Falls eine Austauschpflicht für Ihre Heizung besteht, weist Sie Ihr Schornsteinfeger darauf hin.

News: wichtig für Ihre Finanzen
Unsere aktuellen Ratgeber
Feedback? Anregungen? Wir freuen uns auf Ihre Meinung
Newsletter@vergleich.de
Vergleich.de Gesellschaft für Verbraucherinformationen mbH Heidestr. 8, 10557 Berlin

Geschäftsführung: Kingyi Fuchs, Frank Heinze
Zuständige Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Berlin, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Registernummer: HRB 75245 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 215 830 422 (nach § 27a UstG)
Urheberrechtshinweise Bilder:
2306921365: © photoschmidt/Shutterstock.com
2332400411: © THICHA SATAPITANON/Shutterstock.com
2026812671: © Skylines/Shutterstock.com
1926217988: © fizkes/Shutterstock.com
652051432: © sebra/Shutterstock.com

Alle in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben und Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die Vergleich.de für zuverlässig hält. Bei allen Texten, Daten, Diagrammen, Prognosen, Meinungen, Programmen oder sonstigen Informationen bleiben Irrtümer vorbehalten. Eine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben können wir nicht übernehmen. Keine Information ist als eine Garantieaussage zu verstehen. Die Veröffentlichung stellt insbesondere keine Beratung dar. Von uns ist mit dem Newsletter eine Rechts- oder Steuerberatung nicht beabsichtigt. Auch für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt übernehmen wir keine Haftung.