| | Sehr geehrter Herr Prof. Do,
| ab dem 1.1.2018 gelten durch die Reform des Bauvertragsrechts neue Regelungen. Damit Sie sich für Ihre tägliche Arbeit rechtzeitig und optimal auf die neue Rechtlage vorbereiten können, haben wir ein großes Informationspaket für Sie zusammengestellt. Für eine vertiefte Lektüre empfehle ich Ihnen die aktuelle Beitragsserie der MDR-Zeitschrift für die Zivilrechtspraxis. Jedem Vertragstyp ist für eine praxisnahe Kommentierung ein eigener Aufsatz gewidmet. Den Auftakt bilden die Abhandlungen von RA Schwenker und VorsRiOLG Dr. Wessel zum Werkvertrag und zum Bauvertrag in Heft 19 (zum kostenlosen Download, siehe hier). Die Folgebeiträge zum Architekten- und Ingenieurvertrag in Heft 20 und zum Verbraucherbauvertrag bzw. Bauträgervertrag in Heft 21 können Sie sich durch ein kostenloses Probeabo sichern. Außerdem finden Sie eine ausführliche Kommentierung der neuen BGB-Vorschriften bzw. prozessrechtlichen Vorschriften in den aktuellen Neuauflagen des Erman (BGB-Kommentar), Zöller (ZPO-Kommentar) und Reithmann/Terbrack (Kauf vom Bauträger). Mit freundlichen Grüßen
| | Martina Hayo | PS: Hinweisen möchte ich auch auf die Online-Seminare von RA Hans Christian Schwenker zum Thema "Reform des Bauvertragsrechts: Das ändert sich zum 1.1.2018" am 20.11.2017 und 15.12.2017 – Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO inklusive. Alle Informationen finden Sie hier. | |
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Das neue Bauvertragsrecht im Erman | Bestellen Sie den Erman jetzt zum Subskriptionspreis und sparen Sie 50 €. Bis zum 24.12.2017 kostet das Werk statt 439 € nur | | |
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| Der Erman ist das renommierte Standardwerk zum Bürgerlichen Gesetzbuch und seinen wichtigsten Nebengesetzen und praxisrelevanten Teilen des IPR. Wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisnah, verfasst von einem hochkompetenten Autorenteam.
| Soeben erschienen und auf Rechtsstand vom 1.8.2017 | | Enthält eine ausführliche Kommentierung der neuen und geänderten BGB-Vorschriften, die das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung mit sich bringt, z.B. Bauvertrag, Bauträgervertrag und Architektenvertrag | | Beinhaltet höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, die den Erman übrigens gerne zitiert – alles aktuell ausgewertet und eingearbeitet.
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| Verantwortlich für den Inhalt: Martina Hayo E-Commerce Tel.: 0221 - 93738-01 Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln vertrieb@otto-schmidt.de |
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