Guten Tag voornaam achternaam, zum 1. Januar 2025 wird die sogenannte E-Rechnung in das Umsatzsteuergesetz eingeführt und die bisherigen Definitionen für elektronische und anderen Rechnungen abgeändert. Die elektronische E-Rechnung wird infolgedessen zumindest im B2B-Bereich zukünftig das verpflichtende Rechnungsformat sein. Dies wird umfangreiche Auswirkungen sowohl für den Rechnungsausgangs- als auch Rechnungseingangsprozess haben. Unser Experte Stan Guthmann, Steuerberater bei RAW-Partner wird Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen sowie die bisher veröffentlichten Hinweise der Finanzverwaltung geben. Termin: 12. September 2024 |