Liebe Leserin, lieber Leser,
wenn das Wort „grundsätzlich“ fällt, ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Denn wenn etwas dem Grundsatz nach so sein soll, bedeutet es in der Regel, dass es tatsächlich ganz anders ist.
Das jüngste Beispiel: Auf die Frage der „Berliner Zeitung“, ob es in der Hauptstadt No-go-Areas gebe, antwortet Polizeipräsidentin Barbara Slowik „Grundsätzlich nicht.“ Um direkt im nächsten Satz „Menschen, die Kippa tragen oder offen schwul und lesbisch sind“ den klugen Rat zu geben, „aufmerksamer” zu sein.
Mit anderen Worten: Natürlich gibt es No-go-Areas, an denen die Polizei die Sicherheit bestimmter Bevölkerungsgruppen nicht garantieren kann. Und nein, die Rede ist hier nicht von Bruce Willis in „Stirb Langsam 3“, der mit einem Schild um den Hals durch Harlem läuft, das Schwarze beleidigt.
Eine Kippa oder händchenhaltende Männer sind keine Provokation. Außer offenbar für einige Menschen in einigen Teilen der Hauptstadt (und anderswo). Berlins Polizeipräsidentin, ohne jemanden „diffamieren“ zu wollen, drückt es so aus: „Leider gibt es bestimmte Quartiere, in denen mehrheitlich arabischstämmige Menschen wohnen, die auch Sympathien für Terrorgruppen hegen. Offene Judenfeindlichkeit artikuliert sich dort gegen Menschen jüdischer Glaubensrichtung und Herkunft.“ |