| | Postbank Newsletter +++ Bauen und Wohnen |
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| | Sehr geehrter Herr Do, | | Sie haben mindestens ein Kind oder erwarten Sie demnächst Nachwuchs? Und Sie haben schon länger den Wunsch nach den eigenen vier Wänden? Dann sollten Sie jetzt ganz schnell aktiv werden! Denn Familien und Alleinerziehende, die noch bis zum 31.03.2021 entweder einen Kaufvertrag für eine Wohnimmobilie unterzeichnen oder eine entsprechende Baugenehmigung erhalten haben, können sich die Chance auf 12.000 Euro Baukindergeld sichern – pro Kind. Dieser finanzielle Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Mehr dazu, wie Sie die staatliche Förderung für Ihre Baufinanzierung einsetzen, erfahren Sie in dieser Ausgabe unseres Newsletters. Oder vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin. Viel Erfolg beim Sprung ins Eigenheim wünscht Ihnen Ihr Martin Pietsch Postbank Newsletter-Redaktion | | |
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| | | Das Baukindergeld ist ein 2018 aufgelegtes Förderprogramm der staatlichen KfW-Bank. Es soll Familien mit kleinen und mittleren Einkommen den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie erleichtern. Bei einem Kind erhalten Sie zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro ausgezahlt, also insgesamt 12.000 Euro. Bei zwei Kindern beträgt der jährliche Zuschuss 2.400 Euro, bei drei Kindern 3.600 Euro usw. Die Zuschüsse fließen auch dann weiter, wenn ein Kind volljährig wird oder auszieht, solange es kindergeldberechtigt ist. Entscheidend ist, dass das Kind am Tag der Antragstellung noch unter 18 Jahre alt ist. Wichtig: Das Programm war ursprünglich bis zum 31.12.2020 befristet. Aufgrund der vorherrschenden Corona-Pandemie wurde es einmalig bis zum 31.03.2021 verlängert. Wenn Sie den staatlichen Zuschuss für Ihre Baufinanzierung nutzen möchten, müssen Sie bis Ende März 2021 entweder einen Kaufvertrag unterzeichnen oder eine Baugenehmigung erhalten haben. |
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| | | Das Baukindergeld richtet sich an Familien bzw. Alleinerziehende, die eine Wohnimmobilie zu eigenen Nutzung bauen oder kaufen möchten und am Tag der Antragstellung mindestens ein minderjähriges Haushaltsmitglied haben. Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf bei einem Kind maximal 90.000 Euro betragen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Obergrenze um 15.000 Euro. Es gilt dabei das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung – für 2020 also das von 2018 und 2017. Zudem dürfen Sie als Antragsteller zum Stichtag keine andere Immobilie besitzen. Tipp: Wenn Sie bereits eine Immobilie erworben haben, aber vor weniger als sechs Monaten eingezogen sind, können Sie auch jetzt noch den Förderantrag stellen. | |
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| | | Wie fange ich mit der Planung der Finanzierung an? Ein erster sinnvoller Schritt ist sicherlich herauszufinden, wie viel Finanzierungsbudget Sie zur Verfügung haben. Mit unserem „Wie viel Haus kann ich mir leisten“-Rechner finden Sie genau das heraus. Verschaffen Sie sich eine gute Übersicht Ihrer bestehenden Fixkosten und bekommen Sie ein Gefühl dafür, was Sie sich leisten können. Wir helfen Ihnen als zweiten Schritt mit einem persönlichen Angebot und einer Beratung zu allen staatlichen Fördermitteln weiter. | |
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