Jobcenter zahlt Führerschein bei konkretem Arbeitsangebot Das Jobcenter bezahlt den Führerschein für Bürgergeld-Bezieher nur, wenn der Arbeitgeber bescheinigt, dass er den Bewerber einstellen wird, sobald er einen Führerschein hat. Allgemeine Verbesserung der Bewerbungschancen genügen dem LSG Hessen nicht. Eine Benachteiligung gegen über Flüchtlingen haben die Darmstädter Richter auch nicht gesehen. Ein Anspruch nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III ist auch nach Ansicht des Gerichts (Urteil vom 28.02.2024 – L 6 AS 75/23) nicht gegeben, weil die Förderung an das Vorliegen eines konkreten bedingten Arbeitsplatzangebots geknüpft ist. |