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Liebe Oberstdorf-Gäste,

aufgrund des am Montag, 16.03.2020 für Bayern verkündeten Katastrophenfalls beabsichtigt das Landratsamt Oberallgäu am Mittwoch, 18.03.2020 eine Allgemeinverfügung zu veröffentlichen, durch die ab Donnerstag, 19.03.2020 ein Beherbergungsverbot für alle Betriebsarten im gesamten Landkreis Oberallgäu gilt. Dieses Verbot wird zunächst bis 19.04.2020 angesetzt. Bis Donnerstagvormittag kann eine geregelte Abreise aller Gäste gewährleistet werden.

Auch die Oberstdorfer Gastgeber werden gerade erst über diese Situation informiert. Bitte geben Sie auch Ihnen die Zeit, diese schwierige Situation zu meistern und auf Ihre Anfragen einzugehen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment noch keine Informationen zu Stornierungskonditionen vorliegen haben. Sobald weitere Informationen vorliegen, leiten wir dies umgehend an Sie weiter.

Verzichten Sie auf eine Anreise und bleiben Sie zuhause!

Gemeinsam können wir alles daran setzen, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und somit die schwächsten in unserer Gesellschaft zu schützen und unser Gesundheitssystem zu unterstützen.

Unter https://www.oberstdorf.de/corona-schutzmassnahmen.html können Sie sich jederzeit zur Situation in Oberstdorf informieren.

 
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team von Tourismus Oberstdorf
 
 
 
Einzelhandel
 

Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel.

 
 
 
Gastronomie
 

Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art.

Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen sind zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

 
 
 
Untersagung von Betrieben zur Freizeitgestaltung
 

Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt.

Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.

Somit sind auch in Oberstdorf sämtliche touristischen Einrichtungen wie Skigebiete, Museen, die Schanzenanlagen, Breitachklamm etc. geschlossen!

 
 
 
Veranstaltungen
 

Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt.


Alle Veranstaltungen in Oberstdorf sind abgesagt und auch das Gästeprogramm findet nicht statt.

 
 
 
Oberstdorf Haus und Tourist-Informationen
 
 

Die öffentlichen Bereiche im Oberstdorf Haus, die Tagungsräume und das Café sind geschlossen.
Die öffentlichen Toiletten bleiben geöffnet.

Die Tourist-Informationen im Oberstdorf Haus und am Bahnhof sind mit einer Notbesetzung geöffnet.

 
 

Tourist-Information am Bahnhof
Montag bis Sonntag:
10.00 bis 17.00 Uhr

Tourist-Information im Oberstdorf Haus
Montag bis Freitag 09.00 bis 17.00 Uhr
Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr
Änderungen vorbehalten

Bitte verzichten Sie auf nicht absolut notwendige Besuche!

Die Tourist-Informationen in Schöllang und Tiefenbach sind geschlossen.

Nutzen Sie ansonsten für Fragen unsere Auskunft über
Tel. 08322 / 700-0 oder E-Mail info@oberstdorf.de.

 
 
 
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Tourismus Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
87561 Oberstdorf

Tel. 08322 7000
Fax 08322 700 2099
www.oberstdorf.de
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