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Sehr geehrte Damen und Herren,

was raten Sie einem Online-Händler, der für Waren versehentlich falsche und zu niedrige Preise angegeben hat - und der sich dann vor Bestellungen kaum retten kann? Die erste Frage wäre: Sind bereits Kaufverträge zustande gekommen? Und wenn ja, werden Sie zu einer Anfechtung wegen Irrtums raten. In einem Fall vor dem OLG Frankfurt nützte dies dem Verkäufer aber nichts mehr: Er muss einem Käufer mehrere Smartphones im Wert von rund 1.000 € für gerade mal 92 € überlassen - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Online-Handel: Käufer profitiert von krassem Preisfehler  
 
 

Was gilt, wenn Online-Händler Ware irrtümlich mit falschem Preis auszeichnen? Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass in der Versendung einer Gratisbeigabe der Abschluss eines Kaufvertrags über das Hauptprodukt liegt. Im Streitfall wurden Gratis-Kopfhörer als Zugabe für Smartphones angeboten, für die als Stückpreis allerdings nur 92 € statt der regulären rund 1.000 € angegeben waren.

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  Gratis-Download: Die neuen amtlichen Formulare für die Zwangsvollstreckung  
 
 

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Wir liefern Ihnen die neuen Pflichtformulare für die Zwangsvollstreckung – einfach über das Formular unten kostenlos anfordern und anschließend auf unserer übersichtlichen Download-Seite alle acht Formulare herunterladen. Zusätzlich steht Ihnen dort – ebenfalls gratis – unser Experten-Ratgeber „Die 10 häufigsten Fehler in der Zwangsvollstreckung” als PDF zur Verfügung.

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  Sparverträge: Zinssatz bei unwirksamen Anpassungsklauseln  
 
 

Der BGH hat die Folgen unwirksamer Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen geklärt. In Rahmen zweier Musterfeststellungsklagen von Verbraucherschützern bestätigten die Bundesrichter die Entscheidungen der Vorinstanzen, wonach sich der Referenzzinssatz aus der Umlaufrendite für inländische börsennotierte Bundeswertpapiere mit acht- bis 15-jähriger Restlaufzeit ergeben soll.

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  Aufgebrochenes Auto: Hotel haftet nicht  
 
 

Ein Autoaufbruch außerhalb des Hotelparkplatzes ist nicht dem Hotel zuzurechnen. Daher haftet das Hotel nicht für den entstandenen Schaden. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Im Streitfall hatte ein Gast auf Anweisung eines Hotelmitarbeiters sein Fahrzeug außerhalb des belegten Hotelparkplatzes geparkt. Das Gericht musste das am Reiseort geltende ausländische Recht anwenden.

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  Immobilienkredite: Transparenz von Mindestzinsklauseln   
 
 

Ob bei Hypothekendarlehen Mindestzinssatzklauseln Transparenzvorgaben einhalten, kann im Rahmen einer Verbandsklage, die sich gegen eine Vielzahl von Banken richtet, kontrolliert werden. Das hat der EuGH klargestellt. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass sich zwischenzeitlich ggf. der Aufmerksamkeitsgrad und Informationsstand des Durchschnittsverbrauchers verändert hat.

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