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Sehr geehrter Herr Do,

bei Mandanten, denen der teilweise oder komplette Entzug des Sorgerechts droht, ist Ihre Kompetenz besonders gefragt. Bekanntlich sind die Hürden bei solch einschneidenden Maßnahmen hoch. Eine Entscheidung des OLG Bremen verdeutlicht die Voraussetzungen. Und zeigt: Die Schlüsselrolle, die das Jugendamt einnimmt und die notwenige Kooperation der Eltern. Ein Vater hatte im Streitfall das Amt zwischenzeitlich selbst bevollmächtigt - mehr zu diesem Fall und den weiteren Folgen in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Sorgerechtsentzug: Unzureichende Kooperation mit dem Jugendamt  
 
 

Eltern können das Jugendamt zur Ausübung der elterlichen Sorge bevollmächtigen. Kommen sie ihrer Verpflichtung zu Kooperation und Kommunikation mit diesem jedoch nicht nach, drohen bei Gefährdung des Kindeswohls gerichtliche Maßnahmen. Das OLG Bremen hat entschieden, dass in solchen Fällen auch ein Sorgerechtsentzug gerechtfertigt sein kann und die Beschwerde eines Vaters zurückgewiesen.

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  Fluggastrechte: EuGH bestimmt Gerichtsstand bei Verspätungsentschädigung  
 
 

Eine Fluggesellschaft, die in einem EU-Mitgliedstaat nur den ersten Flug eines Umsteigefluges durchgeführt hat, kann vor einem Gericht am Endziel in einem anderen Mitgliedstaat auf Verspätungsentschädigung verklagt werden. Das hat der EuGH entschieden. Dies gilt nach dem EuGH bei einer einheitlichen Buchung verschiedener Flüge, wenn die Verspätung auf den ersten Flug zurückgeht.

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  Löschung des Nacherbenvermerks ohne Zustimmung des Ersatznacherben  
 
 

Haben alle Nacherben ihr Anwartschaftsrecht auf den Vorerben übertragen und hat der Vorerbe einer Weiterveräußerung des Grundstücks durch den Erwerber zugestimmt, bedarf die Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch keiner Zustimmung der Ersatznacherben. Das hat das OLG München entschieden. Das Grundbuchamt hatte die Löschung des Nacherbenvermerks zunächst noch abgelehnt.

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  Keine Haftung trotz Überschreiten der Richtgeschwindigkeit  
 
 

Verursacht ein vom rechten auf den linken Fahrstreifen einer Autobahn wechselnder Verkehrsteilnehmer einen Auffahrunfall, weil er den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet, kann dem auffahrenden Verkehrsteilnehmer 100 %-iger Schadensersatz zustehen, auch wenn er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vor dem Zusammenstoß - maßvoll - überschritten hat. Das hat das OLG Hamm entschieden.

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