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Sehr geehrter Herr Do,

wer durch ein Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurde, kann meist auf einen Pflichtteil pochen. Aber wann entfällt dieser? Der Entzug durch den Erblasser ist ebenso an strenge Voraussetzungen geknüpft wie die Pflichtteilsunwürdigkeit. Das OLG Nürnberg hat beim Streit hierüber einem enterbten Vater recht gegeben und die Frage genauer geklärt: Wann können nahe Angehörige im Erbfall gänzlich leer ausgehen? Was Sie in der Beratung beachten sollten, erfahren Sie in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Erbe & Pflichtteil: Wann kann der Pflichtteilsanspruch entfallen?  
 
 

Wenn der Erblasser im Testament keine Pflichtteilsentziehung erklärt hat, scheidet diese auch dann aus, wenn die Gründe für eine Entziehung des Pflichtteils vorgelegen hätten. Eine mögliche Pflichtteilsunwürdigkeit muss konkret dargelegt und bewiesen werden. Das hat das OLG Nürnberg entschieden und damit die Voraussetzungen für einen Wegfall des Pflichtteils näher erläutert.

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  Keine Haftung für vorgetäuschten Eigenbedarf bei Abstandszahlung  
 
 

Wenn eine erhebliche Abstandssumme für die Rückgabe einer Mietwohnung vereinbart wird, kann damit ein Verzicht auf Ausgleichsansprüche für einen eventuell zuvor vorgetäuschten Eigenbedarf erklärt worden sein. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Das Gericht hat dabei auch Hinweise zu den bei vorgetäuschtem Eigenbedarf überhaupt berücksichtigungsfähigen Schadenspositionen gegeben.

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  Fluggastrechte: Ausgleichsansprüche nach „wildem Streik“?  
 
 

Ein „wilder Streik“ des Flugpersonals kann Ausgleichsansprüche der Reisenden rechtfertigen. Der EuGH hat im Fall der Fluggesellschaft „TUIfly“ entschieden, dass massenhafte Krankmeldungen der Belegschaft als Reaktion auf Umstrukturierungspläne keinen „außergewöhnlichen Umstand“ darstellen. Bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen ist demnach eine Haftung der Airline möglich.

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  Kündigung von Schwangeren bei Massenentlassungen möglich  
 
 

Schwangeren Arbeitnehmerinnen darf aufgrund einer Massenentlassung gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber die Kündigungsgründe und die sachlichen Kriterien mitteilt, nach denen die zu entlassenden Arbeitnehmerinnen ausgewählt wurden. Das hat der EuGH entschieden. Bei Massenentlassungen gilt eine Anzeigepflicht gegenüber der Agentur für Arbeit, maßgeblich ist der Ausspruch der Kündigung.

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