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Sehr geehrte Damen und Herren,

Bankgebühren werden immer wieder von Gerichten gekippt. Dem sind auch schon Berechnungskosten bei Vorfälligkeitsentschädigungen, die bei vorzeitiger Kündigung von Darlehen fällig werden, zum Opfer gefallen. In einem aktuellen Fall wurde hierbei allerdings ein sog. Institutsaufwand automatisch durch eine Software in Rechnung gestellt. Das LG hielt das AGB-Recht für nicht anwendbar - dem hat das OLG Frankfurt widersprochen. Ein Urteil, das Sie sicher interessieren wird - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  OLG kippt Bankgebühr: Pauschaler „Institutsaufwand“ unzulässig  
 
 

Das OLG Frankfurt hat pauschalisierte Gebühren bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung für unwirksam erklärt. Im Streitfall hatte ein Kreditinstitut nach der vorzeitigen Rückführung eines Immobiliendarlehens einen „Institutsaufwand“ von 300 € veranschlagt. Das OLG wendete AGB-Recht an, wonach es Verbrauchern gestattet werden muss, einen geringeren oder fehlenden Schaden nachzuweisen.

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  Gratis-Download: Die neuen amtlichen Formulare für die Zwangsvollstreckung  
 
 

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  Überlange Haftprüfung: Verfassungsbeschwerde erfolgreich  
 
 

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Untersuchungshäftlings stattgegeben und aufgrund der überlangen Dauer des Haftprüfungsverfahrens eine Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz festgestellt. Demnach rechtfertigen Gründe wie Urlaub, Corona-Erkrankungen in der Familie oder vorrangige „eigene“ Haftsachen keine Verzögerung über mehrere Monate.

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  Sturz im Hotel: Sicherungspflicht auf dem Weg zum Gästezimmer  
 
 

Verstößt der Betreiber eines Hotels gegen seine Verkehrssicherungspflicht, wenn die Treppe zu den Gästezimmern nur einen Handlauf besitzt und die einzelnen Treppenstufen mit Teppichflicken belegt sind? Das Landgericht Koblenz hat die Klage eines Hotelgasts auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Sturz abgewiesen. Das Gericht verwies u.a. auf Bauvorschriften und Selbstsicherungspflichten.

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  Klage gegen Sonn- und Feiertagsarbeit erfolgreich   
 
 

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Klage einer Gewerkschaft gegen eine Genehmigung zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen stattgegeben. Das Gericht hat insbesondere darauf abgestellt, dass der Zusatz, wonach von der Bewilligung nur bei Auftragsspitzen Gebrauch gemacht werden dürfe, zur Unbestimmtheit und damit zur Rechtswidrigkeit des Bescheids führe. 

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