Sehr geehrte Damen und Herren, Bankgebühren werden immer wieder von Gerichten gekippt. Dem sind auch schon Berechnungskosten bei Vorfälligkeitsentschädigungen, die bei vorzeitiger Kündigung von Darlehen fällig werden, zum Opfer gefallen. In einem aktuellen Fall wurde hierbei allerdings ein sog. Institutsaufwand automatisch durch eine Software in Rechnung gestellt. Das LG hielt das AGB-Recht für nicht anwendbar - dem hat das OLG Frankfurt widersprochen. Ein Urteil, das Sie sicher interessieren wird - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |