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Sehr geehrte Damen und Herren,

dass ein Rechtsmittel scheitert, kennen Sie sicher aus Ihrem anwaltlichen Alltag. Aber eine unzulässige Berufung, weil das Gericht Textbausteine in der Begründung ausmacht und konkreter Fallbezug fehlt? Sowas ist mehr als peinlich für den Rechtsvertreter - Anwaltshaftung nicht ausgeschlossen. Das OLG Köln hat in einem Verfahren zum Abgasskandal einen immerhin 146 Seiten starken Schriftsatz verworfen. Der Beschluss zeigt, welche Formulierungen moniert werden können - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Unzulässige Berufung wegen mangelhafter Begründung  
 
 

Eine Berufungsbegründungsschrift, die sich weitgehend aus Textbausteinen und Urteilsversatzstücken zusammensetzt und auf das erstinstanzliche Urteil nur sporadisch eingeht, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die Berufung ist dann unzulässig. Das hat das OLG Köln in einem Verfahren zum Abgasskandal auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags und Schadensersatz entschieden.

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  Der Corona-Familienbonus: Wem steht er zu? Was muss unterhaltsrechtlich beachtet werden?  
 
 

Mit dem neuen Corona-Familienbonus läuft in der anwaltlichen Beratung natürlich sofort die Frage auf: „Wem steht dieser Kinderbonus zu?“ Gemeint sind die Fallgestaltungen der getrenntlebenden Eltern kindergeldberechtigter Kinder. Einer betreut, der andere zahlt – vom Bedarf wird das halbe Kindergeld abgezogen. Aber auch der halbe Familienbonus? Dieser Frage geht für Sie unsere Familienrechts-Expertin und Fachanwältin für Familienrecht Martina Mainz-Kwasniok nach. Profitieren auch Sie davon und erhalten Sie jetzt im Spezialreport „Der Corona-Familienbonus“ Lösungen für Ihre Beratungstätigkeit.

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Wichtige Information zum neuen Konjunkturpaket!

Das müssen Ihre Mandanten bei der Mehrwertsteuersenkung jetzt beachten!

Mandanteninformation „Mehrwertsteuersenkung – Das müssen Sie zum 01.07.2020 beachten“

Mit der temporären Mehrwertsteuersenkung ab dem 1. Juli 2020 hat die Bundesregierung die wohl überraschendste Corona-Maßnahme auf den Weg gebracht.

Doch die neue Maßnahme sorgt neben großer Freude auch für viele Fragen.

Informieren Sie Ihre Mandanten daher jetzt rechtzeitig mit den wichtigsten Antworten auf die drängendsten Fragen rund um die Mehrwertsteuersenkungen!

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  E-Scooter: Gleiche Promillegrenze wie bei Autos  
 
 

E-Scooter sind nach § 1 eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) Kraftfahrzeuge und straßenverkehrsrechtlich wie Autos einzustufen. Daher gelten für solche Elektroroller auch die gleichen Grenzwerte beim Blutalkohol. Das hat das Amtsgericht München entschieden und einen E-Scooterfahrer nach einem Oktoberfestbesuch zu einer Geldstrafe, Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug verurteilt.

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  Corona: Maskenpflicht im Unterricht bei Anordnung der Schule?  
 
 

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat einer Schülerin in einem Eilverfahren gegen das Land Hessen teilweise Recht gegeben, die gegen eine schulisch angeordnete Maskenpflicht im Unterricht vorgegangen war. Die insoweit einschlägige Corona-Verordnung begründet demnach keine Zuständigkeit der Schulleiterin oder des Schulleiters für weitergehende infektionsschutzrechtliche Eingriffe.

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  BAG kippt pauschales Kopftuchverbot  
 
 

Das Land Berlin darf einer muslimischen Bewerberin für eine Stelle als Lehrerin nicht pauschal das Tragen eines Kopftuches verbieten. Das hat das BAG entschieden. Das Berliner Neutralitätsgesetz ist demnach verfassungskonform so auszulegen, dass das Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuchs nur bei einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität gilt.

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