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Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn jemand ohne Erben stirbt, erbt der Staat. Aber was ist, wenn das Nachlassgericht vorschnell davon ausgeht, Erben seien nicht zu ermitteln? In einem aktuellen Fall war sogar bekannt ist, dass es eine Tochter gibt - trotzdem begnügte sich das Nachlassgericht damit, dass Behördenauskünfte am Geburtsort der Tochter und Bestattungsort der Erblasserin keine weiteren Informationen ergaben. Das ließ das OLG Celle nicht durchgehen und die Tochter wurde noch gefunden. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Wann erbt der Staat? OLG bestimmt Umfang der Erbenermittlung  
 
 

Das OLG Celle hat die Verpflichtung der Nachlassgerichte zur Erbenermittlung konkretisiert. Ein Erbrecht des Staates darf demnach erst nach ausreichenden Nachforschungen zu anderen Erben festgestellt werden. Die Anforderungen an die Erbenermittlung dürfen nicht zu niedrig angesetzt werden. Regelmäßig müssen mindestens Anfragen an Sterbe-, Ehe- und Geburtenregister gerichtet werden.

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  Synopse: WEG Reform – Hier gratis downloaden  
 
 

Die WEG Reform bzw. das WEMoG ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Durch unsere Synopse haben Sie alle Änderungen schnell im Griff und bringen sich ohne große Mühen auf den neuesten Stand beim WEG. Sie sehen die alte und neue Fassung des Gesetzes übersichtlich gegenübergestellt. Einen besseren Überblick über die Reform können Sie sich nicht verschaffen.

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Alle wichtigen Änderungen der RVG Reform 2021: Praxisnah erklärt sowie in tabellarischer Gegenüberstellung schnell sichtbar gemacht!

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  Abschleppkosten: Ersatz nur für den notwendigen Aufwand  
 
 

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Kfz-Halter keine überhöhten Abschleppkosten für seine zwei widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen zahlen muss. Das Abschleppunternehmen hatte zeitversetzt zwei Abschleppfahrzeuge eingesetzt. Nach dem Gericht verstoßen die veranschlagten Kosten aber gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und der Schadensminderungspflicht.

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  Gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen des Kindes  
 
 

Die elterliche Sorge kann gegen den Willen eines 13jährigen Kindes aufrecht zu erhalten sein, wenn ein Mindestmaß an Kommunikationsbereitschaft eines Elternteils gegeben ist. Auch wenn kein persönlicher Kontakt mehr zum nicht betreuenden Elternteil besteht, kann es kindeswohldienlicher sein, dass gemeinsame Sorgerecht beizubehalten. Das hat das Amtsgericht Frankenthal entschieden.

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  Teilzeitanspruch in der Elternzeit durch einstweilige Verfügung  
 
 

Der Anspruch einer Arbeitnehmerin auf Teilzeit während der Elternzeit kann durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung gesichert werden. Das hat das LAG Köln entschieden. Die Besonderheiten des Teilzeitanspruchs, die sich aus der Vollstreckung ergeben, stehen dem nicht entgegen. Arbeitnehmer müssen insoweit ein konkretes ideelles Interesse an ihrer Beschäftigung glaubhaft machen.

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