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Sehr geehrte Damen und Herren,

wissen Ihre Mandanten, was beim eigenhändigen Testament zu beachten ist? Dass solche Verfügungen handschriftlich verfasst sein müssen, sollte juristisches Grundwissen sein. Doch wie sieht’s bei nachträglichen Änderungen aus? Können die auch auf einer Fotokopie wirksam vorgenommen werden? Wann bildet der Text dann ein einheitliches Ganzes? Und ist ohne Ausnahme eine zusätzliche Unterschrift erforderlich? Auf diese wichtigen Fragen ist das OLG Köln eingegangen. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Testamente: Wann sind Änderungen wirksam?  
 
 

Zwar können Änderungen eines Testaments grundsätzlich auch auf der Kopie des eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments vorgenommen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass auch die Änderungen mit einer Unterschrift des Erblassers versehen sind. Das hat das OLG Köln entschieden. Im Streitfall hatte die Erblasserin nur eine von zwei Änderungen unterzeichnet.

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Das müssen Ihre Mandanten bei der Mehrwertsteuersenkung jetzt beachten!

Mandanteninformation „Mehrwertsteuersenkung – Das müssen Sie zum 01.07.2020 beachten“

Mit der temporären Mehrwertsteuersenkung ab dem 1. Juli 2020 hat die Bundesregierung die wohl überraschendste Corona-Maßnahme auf den Weg gebracht.

Doch die neue Maßnahme sorgt neben großer Freude auch für viele Fragen.

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  Unterhalt: Herabstufung bei mietfreier Wohnungsüberlassung  
 
 

Wird der Wohnbedarf eines Kindes durch die Überlassung einer dem unterhaltspflichtigen Elternteil gehörenden Wohnung gedeckt, ist dies durch eine angemessene Herabstufung der für die Unterhaltshöhe maßgeblichen Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zu berücksichtigen. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Im Streitfall hatte der Vater seinen Wohnungseigentumsanteil mietfrei überlassen.

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  Fristlose Kündigung: Abmahnung auch zu Beginn des Arbeitsverhältnisses  
 
 

Ein Arbeitgeber muss regelmäßig erst einmal abmahnen, bevor er das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen kann. Dies gilt insbesondere, wenn der betroffene Arbeitnehmer nur einmal unentschuldigt gefehlt hat und zwar auch dann, wenn dies bereits am dritten Arbeitstag passiert. Dies hat LAG Schleswig-Holstein entschieden und damit insoweit das Urteil der Vorinstanz bestätigt.

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  Keine Entschädigung für Untersuchungshaft trotz Freispruch  
 
 

Das Land Rheinland-Pfalz muss einen Mann nicht für eine etwa zehnmonatige Untersuchungshaft entschädigen, obwohl er rechtskräftig freigesprochen wurde. Denn nach Auffassung des Landgerichts Frankenthal hatte er grob fahrlässig dazu beigetragen, dass er verdächtigt und inhaftiert wurde. Den Ausschluss der Entschädigung von 25 € pro Tag bestätigte zuletzt das OLG Zweibrücken.

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