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Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Erblasser zu Lebzeiten Aufträge erteilen, die den Nachlass betreffen, ist Streit vorprogrammiert. In einem Fall beim OLG Frankfurt hatte die Erblasserin den Testamentsvollstrecker gebeten, eine Goldkette mit den Eheringen ins Grab zu legen. Nach dem Vermächtnis in einem gemeinschaftlichen Testament war der Schmuck aber für die Tochter vorgesehen. Was meinen Sie: Darf der Testamentsvollstrecker den Wunsch umsetzen? Kann er entlassen oder der Auftrag widerrufen werden? Mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Erbfall: Auftrag für Testamentsvollstrecker wirksam?  
 
 

Wann sind Aufträge des Erblassers, die den Nachlass betreffen, wirksam? Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Testamentsvollstrecker keine grobe Pflichtverletzung begeht, wenn er Schmuck auf Wunsch einer Erblasserin mit ins Grab legt, auch wenn er dadurch einem angeordneten Vermächtnis teilweise nicht nachkommen kann. Den erteilten Auftrag können demnach nur alle Erben widerrufen.

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  Arbeit & Soziales: Gesetzliche Änderungen ab 2024  
 
 

Mit dem neuen Jahr treten in den Bereichen Arbeit, Soziales, Gesundheit und Pflege diverse gesetzliche Änderungen in Kraft. So werden etwa der Mindestlohn, das Bürger- und Pflegegeld sowie die Anzahl der Kinderkrankentage erhöht. Dabei steigen die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Zudem wurde die Opferentschädigung neu im SGB XIV geregelt. 

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  Kein Schadensersatz für Rennradfahrer nach Sturz  
 
 

Das Landgericht Frankenthal hat die gegen eine Gemeinde gerichtete Schadensersatzklage eines Rennradfahrers abgewiesen. Der Mann war mit seinem Rennrad auf einem Radweg unterwegs und aufgrund von Wurzelschäden gestürzt. Das Gericht verwies darauf, dass Radfahrer ihre Fahrweise so einrichten müssen, dass sie sichtbare Hindernisse rechtzeitig wahrnehmen und vor ihnen anhalten können.

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  Beseitigungsverfügungen für Wochenendhäuser rechtswidrig  
 
 

Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilanträgen von Nutzern von auf einem Campingplatz gelegenen Wochenendhäusern stattgegeben. Die Bauaufsichtsbehörde hatte aufgrund von Abstandsregeln zum Brandschutz Beseitigungsverfügungen erlassen. Die Anordnungen waren nach dem Gericht aber nicht hinreichend bestimmt. Zudem sei vorrangig die Betreiberin des Campingplatzes heranzuziehen.

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