Sehr geehrte Damen und Herren, bei Trennung und Scheidung kennen Sie das aus Ihrer anwaltlichen Praxis: Die weitere Nutzung der bislang gemeinsamen Wohnung ist ein klassischer Streitpunkt. Oft müssen Gerichte entscheiden, wer im gewohnten Umfeld bleiben darf - da lohnt es sich, Argumente für Ihre Mandanten zu sammeln. Das OLG Frankfurt hatte es mit einem besonders schwierigen Fall zu tun: Beide Ex-Partner waren körperlich stark eingeschränkt. Welche Kriterien geben dann den Ausschlag? Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |