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Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Ihrer Praxis wissen Sie: Wenn ein Sorgerechtsstreit vor Gericht landet, sind v.a. die Kinder die Verlierer. In einem aktuellen Fall hatte das Familiengericht den Eltern das gemeinsame Sorgerecht wegen starker Konflikte entzogen. Der Mutter wurde vorgeworfen, sie manipuliere die Kinder gegen den Vater. Das OLG Frankfurt monierte den Sorgerechtsentzug und die Fremdunterbringung allerdings deutlich. Auch das eingeholte Sachverständigengutachten kam gar nicht gut weg. Mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Kindeswohl: Sorgerechtsentzug bei Konflikten und Manipulation?  
 
 

Kindesschutzrechtliche Maßnahmen sind streng am Kindeswohl auszurichten und dienen nicht der Bestrafung vermeintlichen Fehlverhaltens eines Elternteils. Das hat das OLG Frankfurt klargestellt und einem Entzug des Sorgerechts durch die Vorinstanz widersprochen. Im Streitfall prägten Konflikte das Verhältnis der Eltern. Der Mutter war zudem vorgeworfen worden, ihre Kinder zu manipulieren.

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  Gratis-Download: Die neuen amtlichen Formulare für die Zwangsvollstreckung  
 
 

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  Marodes Dach: Hauseigentümer muss für Ersatzvornahme zahlen  
 
 

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Sicherungsverfügung für eine Dachfläche bestätigt und die Klage gegen den Kostenbescheid für eine Ersatzvornahme abgewiesen. Im Streitfall war ein Immobilieneigentümer zur Sicherung seines maroden Hausdachs aufgefordert worden. Nachdem die Behörde sich zu einer Ersatzvornahme veranlasst sah, stellte sie dem Eigentümer die Kosten in Rechnung.

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  Krankengeld: Kein Anspruch ohne Arbeitsantritt  
 
 

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat einen Krankengeldanspruch ohne Arbeitsantritt abgelehnt. Im Streitfall hatte der Kläger eine neue Arbeitsstelle wegen einer Erkrankung gar nicht angetreten. Er wurde daraufhin in der Probezeit gekündigt. Nach dem Gericht besteht für den Arbeitgeber keine Pflicht, die Anmeldung zur Sozialversicherung schon mit Beginn des Arbeitsvertrags durchzuführen.

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  Öffentliche Zustellung einer Klage gegen Unternehmen im Ausland  
 
 

In Ausnahmefällen kann nach der ZPO von einer förmlichen Zustellung der Klageschrift abgesehen werden - etwa wenn die Zustellung im Ausland keinen Erfolg verspricht. Das Landgericht Frankfurt hat für eine Klage gegen ein Unternehmen in China eine öffentliche Zustellung bewilligt, da die Zustellung in China im Wege der Rechtshilfe eine unzumutbar lange Zeit in Anspruch nehmen würde.

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