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Sehr geehrte Damen und Herren,

Großeltern tun ihren Enkeln gern etwas Gutes - z.B. mit einem Geldgeschenk. Oder sie legen direkt ein Konto an, um regelmäßig kleinere Beträge einzuzahlen. Gut gemeint, aber auch eine sinnvolle Zukunftsvorsorge? Wohl nicht, wenn der Sozialhilfeträger später im Pflegefall das Geld zurückfordert. Aber wann bestehen Ansprüche von Behörden? Keineswegs jede Schenkung in der Familie ist angreifbar. Ein Urteil des OLG Celle zeigt, worauf es für Ihre Mandanten ankommt. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Schenkung in der Familie: Rückforderung eines Sparguthabens?  
 
 

Das OLG Celle hat entschieden, dass über mehrere Jahre monatlich geleistete Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau keine „privilegierten Schenkungen“ im Sinne von § 534 BGB darstellen und der Sozialhilfeträger diese deshalb von den beschenkten Familienangehörigen zurückfordern kann, wenn der Schenker selbst bedürftig wird und Leistungen von einem Sozialhilfeträger bezieht.

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  Verwertungskündigung: Verkauf nach Räumung als einzige Möglichkeit?  
 
 

Wann ist eine Verwertungskündigung des Mietverhältnisses zulässig? In einem Streitfall vor dem Landgericht Osnabrück hatte eine Gemeinde als Eigentümerin den Verkauf einer Immobilie im geräumten Zustand als einzige Möglichkeit angesehen und eine angeblich unwirtschaftliche Sanierung abgelehnt. Das Gericht sah die Verantwortung für die eingetretene Situation aber bei der Gemeinde.

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  Betriebliche Altersvorsorge: Folgen bei falschen Auskünften des Arbeitgebers  
 
 

Der Arbeitgeber hat zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen. Erteilt er jedoch Auskünfte, ohne hierzu verpflichtet zu sein, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls kann der Arbeitgeber für Schäden haften, die der Arbeitnehmer aufgrund der fehlerhaften Auskunft erleidet. Das hat das BAG entschieden.

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  Ärztliche Zwangsbehandlung: Genehmigungsfähige Einwilligung des Betreuers?  
 
 

Wann sind ärztliche Zwangsbehandlungen zulässig? Wann ist die Einwilligung eines Betreuers genehmigungsfähig? Der BGH hat entschieden, dass ein Betreuer nur einwilligen kann, wenn die ärztliche Zwangsmaßnahme zum Wohl des Betreuten notwendig ist, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden. Im Streitfall ging es um eine Elektrokrampftherapie eines psychisch Kranken.

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