Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. | | Handwerk kompakt - Ausgabe 24/2023 vom 30. November 2023 |
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| Weiterbildung | Neue Online-Angebote der Bildungsakademie | Die Handwerkskammer Konstanz erweitert ihr digitales Angebot: In der neuen Online-Akademie finden Interessierte künftig Meistervorbereitungskurse und vieles mehr. | |
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Weiterbildung | Mit "Horst" zum Roboter-Führerschein | Er hat einen Namen, arbeitet eigenständig und künftig kann man auch eine Weiterbildung mit ihm buchen: Mit Roboter "Horst" hat sich die Bildungsakademie Singen Verstärkung ins Haus geholt. Vom 11. bis 15. März 2024 bietet die Bildungsakademie erstmals den Kurs "Robotik (Robotertechnik) – Theorie & Praxis" an. | |
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Schon gewusst? | Nachfolge: Keine Angst vor der Betriebsübergabe | Der geplante Ruhestand rückt näher und kein Nachfolger ist in Sicht? Dennis Schäuble, Fachbereichsleiter Unternehmensservice bei der Handwerkskammer Konstanz, weiß, worauf es bei einer gelungenen Nachfolgersuche ankommt und berät Sie gerne. | |
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Tipps für Ausbilder | So gelingt die Ausbildung | Eine Ausbildung ist kein Selbstläufer. Damit sie erfolgreich abgeschlossen werden kann, ist sowohl von Auszubildenden als auch von Ausbildern einiges an Engagement nötig. Erfahren Sie, was wichtige Bausteine für eine gelungene Ausbildung sind. | |
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| Ausgewählte Weiterbildungen für Sie | |
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Zeitpunkt, Strafen, Beispiele | Achtung: Diese Fehler führen zu einer Insolvenzverschleppung | Wer seiner Insolvenzantragspflicht nicht nachkommt, macht sich strafbar. Doch wer muss wann einen Antrag stellen? Wann liegt eine Überschuldung vor, wann eine Zahlungsunfähigkeit? Und was ist zu tun, wenn man sich bereits mitten in der Insolvenzverschleppung befindet? Antworten auf wichtige Fragen. | |
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Steuertipp | Steuerprüfung: Muss ich dem Finanzamt Mails vorlegen? | Das Finanzamt kündigt sich zu einer Betriebs-, Lohnsteuer- oder Umsatzsteuersonderprüfung an. Während der Prüfung fordert der Prüfer des Finanzamts nicht nur Rechnungen, sondern möchte auch Geschäftsbriefe und E-Mails einsehen. Müssen selbstständige Handwerker dem nachkommen? | |
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Wann dürfen Handwerker sonntags arbeiten? | Arbeit an Sonn- und Feiertagen: Das ist rechtlich wichtig | Das Arbeitszeitgesetz schreibt ein Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen vor. Doch wenn die Heizung ausfällt oder am Wochenende frische Brötchen zum Frühstück gewünscht werden, sind Handwerker auch am Sonntag gefragt. | |
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Neue Gesetze, wichtige Fristen | Änderungen im Dezember 2023: Lkw-Maut, Pflege, Wein | Die Lkw-Maut steigt deutlich, Pflegekräfte bekommen mehr Geld und für manche Rasenmäher muss eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen werden – das wird im neuen Monat wichtig. | |
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Steuertipp | Gehalts-Extra: Wenn der Chef seinem Team die Smartphones abkauft | Der Arbeitgeber kauft das Handy des Arbeitnehmers zu einem symbolischen Preis, stellt es dem Arbeitnehmer anschließend zur privaten Nutzung zur Verfügung und übernimmt fortan die monatlichen Mobilfunkgebühren – dieser geldwerte Vorteil dürfte künftig steuerfrei sein. | |
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Online-Seminar des ZDH | Geldwäschegesetz: Hier können Sie Ihre offenen Fragen klären | Der Zentralverband des Deutschen Handwerks bietet am 13. Dezember ein einstündiges Online-Seminar zum Geldwäschegesetz an. Ziel ist es, einen Überblick über die Geldwäscheprävention und die Registrierungspflichten zu geben und Beispiele zu nennen, wann Handwerksbetriebe betroffen sind. | |
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Änderung zum 1. Juli 2024 | Übergangsgesetz: Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten | Viele Gewerke benötigen für ihre Arbeit ein Gerüst und errichten dieses auch selbst. Das soll auch weiterhin möglich sein. Das Aufstellen von Gerüsten für Dritte ohne Leistungserbringung im eigenen Handwerk ist künftig jedoch allein dem Gerüstbauerhandwerk vorbehalten. | |
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Menschen mit Behinderung | Best Practice: So wird Inklusion zu einer Win-win-Situation | Sind Menschen mit Behinderung Teil Ihrer Personalstrategie? Eine Tischlerei und zwei weitere Unternehmen, die mit dem "Inklusionspreis für die Wirtschaft" ausgezeichnet wurden, berichten, wie sie das Thema angegangen sind und warum sie heute von einem Gewinn für alle Seiten sprechen. | |
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| Handwerk kompakt-Archiv | Impressum | Handwerkskammer Konstanz Hausanschrift: Webersteig 3, 78462 Konstanz Postanschrift: Postfach 10 07 42, 78407 Konstanz Telefon: 07531 205-0 Fax: 07531 16468 E-Mail: info@hwk-konstanz.de Internet: hwk-konstanz.de
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