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Sehr geehrter Herr Do,

die Tricks von Kriminellen, um Nutzern von Online-Banking sensible Daten und Geld abzuluchsen, sind nahezu unerschöpflich. Und bei Millionen Kontoinhabern können Geschädigte schnell auch zu Ihren Mandanten werden. Beim sog. Phishing werden etwa durch gefälschte Internetseiten oder E-Mails Daten abgegriffen bzw. Überweisungen veranlasst. Ein Urteil des Amtsgerichts München zeigt, wie raffiniert die Täter vorgehen und wie die Chancen auf Schadensersatz sind - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Online-Banking: Kein Schadensersatz nach „Phishing“  
 
 

Die Weitergabe einer TAN in einem Telefongespräch begründet den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, so dass eine Bank nicht verpflichtet ist, das über „Phishing“ ergaunerte Geld zu erstatten. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Zuvor war eine als Nachricht der Hausbank fingierte E-Mail bei einer Kontoinhaberin eingegangen, die das Online-Banking-Angebot ihrer Bank nutzte.

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  Testamentsvollstrecker und Vormund bei minderjährigen Erben  
 
 

Dieselbe Person kann gleichzeitig Testamentsvollstrecker und Vormund für einen minderjährigen Erben sein. Widerspricht aber der Minderjährige dieser Person, kann das Familiengericht einen Ergänzungspfleger bestellen. In diesem Fall ist dies dann grundsätzlich eine Ermessensentscheidung des zuständigen Gerichts nach § 1779 BGB. Das hat das OLG Hamm entschieden.

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  Wann ist die Ausbildungsvergütung angemessen?  
 
 

Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Tarifliche Ausbildungsvergütungen sind regelmäßig angemessen. Aber auch ein Unterschreiten der tariflichen Vergütung muss nicht unangemessen sein. Wird die tarifliche Ausbildungsvergütung allerdings erheblich unterschritten, ist dies nur bei bestimmten mit der Ausbildung verfolgten Zwecken zulässig. Das hat das BAG entschieden.

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  Vermeintlicher „Reichsbürger“ darf weiter fahren  
 
 

Abwegige und abstruse Äußerungen rechtlicher oder tatsächlicher Art stellen für sich allein noch keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme einer die Fahreignung beeinträchtigenden psychischen Gesundheitsstörung dar. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg in einem Eilverfahren entschieden. Einem als „Reichbürger“ eingestuften Mann war zuvor die Fahrerlaubnis entzogen worden.

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