Werden die Bilder nicht angezeigt? Zur Webseitenansicht
Sehr geehrter Herr Do,
das neue Jahr hat begonnen – und damit stellt sich die Frage: Was kommt 2020 auf die Vereine zu? Welche Änderungen müssen Sie berücksichtigen? Gibt es Rechtsänderungen, neue Verwaltungsvorgaben oder steuerliche Neuerungen, die für Ihren Verein wichtig sind?
 
Aktuelle Informationen und Tipps für die Vereinspraxis gibt Ihnen das kostenlose Online-Seminar mit Herrn Prof. Gerhard Geckle am 30.01.2020 um 18:30 Uhr. Melden Sie sich gleich an.
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
Aktuell
Online-Seminar: Was müssen wir im aktuellen Vereinsjahr 2020 alles beachten, worüber sollte man Bescheid wissen?
 
Mit einem aktuellen Online-Seminar soll vielen Interessenten aus dem großen Vereinsbereich die Möglichkeit gewährt werden, sich über alle relevanten und Neuvorgaben zum Jahreswechsel 2019/2020 zu informieren. Was sollten Führungskräfte in den Vereinen/ Verbänden beachten, was wird auch aus dem Kreis der Mitglieder, zudem von den verschiedensten Behörden und Dienststellen erwartet für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung für das anlaufende Vereinsjahr 2020?
 
 
Zum Online-Seminar >
Vereinsgaststätte muss für die Vereinsmitglieder da sein
 
Viele Vereine verfügen über Räumlichkeiten, die sie einem Gastronom zum Betrieb einer Vereinsgaststätte vermieten. Sieht der Mietvertrag vor, dass sich der gastronomische Betrieb überwiegend an die Vereinsmitglieder zu richten hat, so sollten die Betreiber der Gastronomie diese vertragliche Verpflichtung auch beachten. Andernfalls kann ihnen gekündigt werden.
 
 
Zum Beitrag >
Wie weit geht die Verkehrssicherungspflicht?
 
Ein Verein haftet für Schäden, die er bzw. seine Mitglieder bei Verrichtung von Aufgaben für ihn verursachen. Auch bei Unfällen kann der Verein verantwortlich gemacht werden, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt hat. Dies betrifft insbesondere gefährliche Sportarten, bei denen geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen, um zum Beispiel Zuschauer nicht zu gefährden.
 
 
Zum Beitrag >
Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht
 
Der Fall betrifft den Sportunterricht in einer staatlichen Schule und das Fehlverhalten eines Lehrers, das zu Amtshaftungsansprüchen gegen das zuständige Bundesland Hessen führen kann.
Die inhaltlichen Ausführungen des BGH lassen sich jedoch ohne Weiteres auf die haftungsrechtliche Situation in der Vereinsarbeit übertragen.
 
 
Zum Beitrag >
Outlook im Verein
 
Outlook ist ein wahres Organisationstalent. Die Software, die zum Office-Paket aus dem Hause Microsoft gehört, wird zum Versenden von elektronischen Nachrichten sowie zur Organisation von Aufgaben und Kontakten eingesetzt. Auch der integrierte Kalender ist sehr beliebt. Lesen Sie hier, wie Outlook in der Vereinsarbeit punkten kann.
 
 
Zum Beitrag >
ANZEIGE
Diesen Newsletter weiterempfehlen
 
Sie erhalten den Newsletter an die E-Mail-Adresse newsletter@newslettercollector.com. Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier 
 
Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre persönlichen Daten ändern möchten, klicken Sie bitte hier.
Impressum
 
Redaktion Lexware verein aktuell
Annette Ziegler
(verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV)
 
Verlags-/​Redaktionsanschrift:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9
D-79111 Freiburg
Telefon: 0761/898-0
 
E-Mail: verein@lexware.de
Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg
Registergericht Freiburg, HRA 4408
Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz Freiburg, Registergericht Freiburg, HRB 5557; Martin Laqua
 
Geschäftsführung: Isabel Blank, Sandra Dittert,
Jörg Frey, Birte Hackenjos, Dominik Hartmann,
Markus Reithwiesner, Joachim Rotzinger,
Christian Steiger, Dr. Carsten Thies
Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe
 
Steuernummer: 06392/11008
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835
 
Link zur Datenschutzerklärung