seit Anfang des Jahres ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Firmen sind dadurch verpflichtet, sich systematisch mit den menschenrechtlichen Risiken in ihren Lieferketten auseinanderzusetzen und möglichen Missständen durch Präventions- und Abhilfemaßnahmen angemessen zu begegnen. Nach welchen Kriterien aufgrund des neues Gesetzes Auftraggeber zum Beispiel ihre Transport- und Logistikunternehmen auszuwählen haben, welche Verpflichtungen – Stichwort „Risikoanalyse“ sie im Zuge des LkSG haben. Das zeigt das Online-Seminar der VerkehrsRundschau. Außerdem gibt das Webinar Einblick in die Monitoring-Lösung von IntegrityNext. Termin: 13. September 2023, 10 Uhr bis 11:30 Uhr
Das Online-Seminar ist kostenfrei! |
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Norman Müller, Referatsleiter Referat 722 - Kontrolle der Sorgfaltspflichten 4, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Borna -
Martina Farkas, Maître en droit, LL.M., Rechtsanwältin und Partnerin der Anwaltssozietät Linklaters LLP in Hamburg
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Ihr VerkehrsRundschau Team |
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