ob Etikettierung, Konfektionierung oder auch Umverpacken – es gibt viele logistische Mehrwertdienste, die Transport- und Logistikunternehmen für ihre Auftraggeber erbringen.
Viele Logistiker arbeiten auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der Fassung 2017. Doch die meisten der logistischen Mehrwertdienste sind über die ADSp nicht erfasst. Sprich: Im Schadensfall haftet ein Dienstleister gegenüber seinem Auftraggeber in unbegrenzter Höhe, weil ohne vertragliche Regelung zwischen beiden Parteien die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) greifen.
Davor warnt Professor Axel Salzmann, Rechtsanwalt und Leiter des Kompetenzzentrums für das Straßenverkehrsgewerbe und Logistik bei R+V Allgemeine Versicherung AG/Kravag-Logistic Versicherungs-AG in Hamburg.
Was Logistiker und Verlader tun können, um hier rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, erfahren Sie im Online-Seminar.
Termin: 15. September 2021, 10 Uhr bis 11 Uhr Melden Sie sich jetzt gleich an!
PS: Abonnenten der Zeitschrift VerkehrsRundschau, Mitglieder des Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) sowie Kunden von FUMO Solutions können kostenfrei teilnehmen. |
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- Rechtliche Fallstricke in der Logistik
- Welche Vorteile haben die Logistik AGB 2019 für Verlader und Logistiker?
- Wie sind die Logistik-AGB 2019 mit den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der Fassung 2017 verzahnt?
- Wer haftet für was?
- Chancen und Probleme bei der Verwendung der Logistik- AGB 2019 in der Praxis
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Rechtzeitig vor der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer die Zugangsdaten und Informationen zur Einwahl per E-Mail. Kurz vor Beginn der Veranstaltung um 10:00 Uhr loggen Sie sich bitte ein. |
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Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihr VerkehrsRundschau Team |
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