Sehr geehrte Damen und Herren, ein Vertipper oder versehentlicher Mausklick kann ja schnell mal passieren. Da im Internet hiervon z.B. auch Vertragsabschlüsse oder Kündigungen abhängen, kommt für Ihre Mandanten nach dem „Verklicken“ eine Anfechtung wegen Irrtums ins Spiel. Ein Fall vor dem Amtsgericht München zeigt die Praxisrelevanz dieses Lehrbuchklassikers. Ein Kunde wollte die Stornierung eines Reisevertrags rückgängig machen - denn die Stornogebühren waren mit über 3.800 € ziemlich happig. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |