das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts (KöMoG) gibt die Möglichkeit, dass Personenhandelsgesellschaften, Partnergesellschaften und weitere ab dem 1.1.2022 auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft und deren nicht persönlch haftende Gesellschafter behandelt werden können. Das Modell klingt interessant, ist jedoch nicht für jeden sinnvoll.
Wann? Am 23. November von 13.00 bis 14.00 Uhr
Wo? Online
Wer? Maximilian Appelt, Rechtsanwalt, Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner |
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Diese Themen erwarten Sie: |
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- Für wen lohnt sich das Optionsmodell?
- Wie kann das Modell erfolgreich umgesetzt werden?
- Welche konkreten Auswirkungen hat ein solcher Wechsel für die optierende Gesellschaft und die Mitunternehmer?
- Welche Risiken gibt es, die man unbedingt im Blick haben muss?
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Sagen Sie uns gerne schon im Vorfeld, was Sie aktuell am meisten bewegt. Senden Sie uns gerne Ihre Fragen per Mail, wir beantworten diese dann live im Webinar (anonym). |
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digital am 23. November 2021, 13.00 bis ca. 14.00 Uhr |
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