Sehr geehrte Damen und Herren, bei den derzeitigen Preissteigerungen lohnt es sich für Ihre Mandanten besonders, die Rechnungen der Energie- und Grundversorger unter die Lupe zu nehmen. Das OVG NRW hat jetzt die Kalkulation von Abwassergebühren gekippt. In einem Musterverfahren bemängelte das Gericht deutlich überhöhte Gebühren. Im ersten Beitrag erfahren Sie mehr. Und danach noch zum Thema Heizkosten: Der BGH hat hier die Anpassung von Preisänderungsklauseln bestätigt - mehr dazu in einem weiteren Beitrag unseres Newsletters! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |